Drucksache - 0111/3
Wir fragen
das Bezirksamt: 1. Inwieweit ist die im Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf zuständige Stelle bereits für die besondere
Problematik der Wohnungsversorgung für von Gewalt betroffene Frauen
sensibilisiert? 2. Wie werden die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des BA für diese besondere Aufgabe vorbereitet? 3. Wie hoch schätzt das Bezirksamt die
zusätzlichen Kosten ein, die für zusätzliches Personal und Verwaltungsaufgaben
entstehen? Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt: 1.
Inwieweit ist die im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zuständige
Stelle bereits für die besondere Problematik der Wohnungsversorgung für von
Gewalt betroffene Frauen sensibilisiert? 2.
Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BA für diese
besondere Aufgabe vorbereitet? Zu 1. und 2. Der Vertrag des Landes Berlin mit der LIGA der
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege wurde zum 01.01.2007 geändert. Eine
der Änderungen betrifft den Zugriff auf das sogenannte geschützte Marktsegment,
der nun ausschließlich den Bezirken vorbehalten ist. Der seit 1995 bestehende
Verein “Donna Castella e.V. – Wohnungen für Frauen aus
Gewaltsituationen” hatte hier bisher eine Sonderstellung unter den
Trägern in diesem Bereich, da der Verein als einziger auch Zuweisungen in das
geschützte Marktsegment vornehmen konnte. (“13. Bezirk”) Nachdem im Juni 2006 bekannt wurde, dass Donna Castella
seine Vermittlungsarbeit im geschützten Marksegment ab 2007 nicht würde
fortsetzen können, hat sich die im Sozialamt mit der Vermittlung von Wohnungen
in das geschützte Marktsegment befasste Stelle intensiv mit den Folgen
auseinandergesetzt. Wegen der besonderen Sensibilität der Aufgabe wurde dabei
bereits weit im Vorfeld der Sozialdienst des Sozialamtes beteiligt. Das geschützte Marktsegment für von Obdachlosigkeit bedrohte
Personen steht auch Frauen offen, die aus häuslichen Gewaltsituationen geflohen
sind. Ein Dach über dem Kopf und Schutz vor Gewalt für
sich und ihre Kinder sind nur die ersten wichtigen Schritte bei denen den
betroffenen Frauen geholfen werden muss. Die Mehrzahl der aus häuslicher Gewalt fliehenden Frauen ist
dabei auf günstigen Wohnraum und durch den Verlust des Einkommens des Partners
oder durch die Aufgabe des eigenen Arbeitsplatzes zu einem hohen Anteil auf
Sozialleistungen angewiesen. Die Flucht aus dem dem vertrauten Umfeld löst eine
Flut an Ängsten und vor weiter zu bewältigenden Problemen aus – für die
Frauen und ihre mit betroffenen Kinder. Insofern
würde eine reine Vermittlung in Wohnungen aus dem geschützten Marktsegment zu
kurz greifen. Die Hilfe suchenden Frauen, ggf. mit ihren Kindern, sollen daher
als erster Schritt von Sozialarbeitern/-innen des Jugendamtes und des Amtes
Soziales betreut werden. Für den Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes wurde
die Gruppenleiterin des Sozialdienstes der Sozialen Wohnhilfe als eine auf
dieses Thema sensibilisierte, spezielle Ansprechpartnerin benannt. Der mit der Vermittlung in diese Wohnungen und andere
Notunterkünfte zuständige Bereich des Sozialamtes leistet die eher technische
Seite der Betreuungsarbeit. Die angesichts der Gefährdungssituation der Frauen
Ausschlussgründe für bestimmte Wohnungen werden beachtet. Eine Frau wurde als
spezielle Ansprechpartnerin ausgewählt. Alle Mitarbeiter wurden zudem auf die
besondere Bedeutung des Datenschutzes hingewiesen. Auf
Nachfrage beim Träger wurde bekannt, dass Donna Castella e.V doch
Zuwendungsmittel für das Jahr 2007 für die Beratung der Frauen erhält und in
diesem Bereich seine verantwortungsvolle Arbeit fortführen kann. Die Zahl der
Vermittlungen in das geschützte Marktsegment betrug für 2006 Berlinweit 26
Wohnungen. Aus unseren eigenen Erfahrungen wissen wir, dass die Wohnungen im
geschützten Marktsegment häufig teurer sind als auf dem freien Wohnungsmarkt
und die anerkannte Höhe für das SGB II und SGB XII (Hartz IV und Sozialhilfe)
oft überschreiten. Die Hilfe der Bezirke erstreckt sich daher auch auf
Unterstützung bei der Wohnungssuche auf dem freien Markt. Bei den Bezirken ist
eine bessere Erreichbarkeit – über einzelne Sprechstunden hinaus –
gegeben als die, die Donna Castella bei einem Stundenumfang von 10 pro Woche
gewährleisten kann. Dies ist besonders in Krisensituationen von Bedeutung. 3.
Wie hoch schätzt das Bezirksamt die zusätzlichen Kosten ein, die für
zusätzliches Personal und Verwaltungsaufgaben entstehen? Es werden keine zusätzlichen Kosten entstehen. Zusätzliches Personal hätte dem Bezirk unabhängig davon für
die Übernahme der Aufgaben des Trägers nicht zur Verfügung gestanden. Mit
freundlichen Grüßen M.
Schmiedhofer |
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