Drucksache - 0108/3
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Entscheidung über das
“Bürgerbegehren gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung
Charlottenburg-Wilmersdorf” In seiner
Sitzung am 13.06.2006 hat das Bezirksamt mit Beschluss Nr. 507 die Zulässigkeit
des Bürgerbegehrens zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung” festgestellt.
Mit Schreiben vom 14.06.2006 wurde der “Aktionsgemeinschaft Bürgerbündnis”
mitgeteilt, dass zur Erfüllung des Quorums bis zum 13.12.2006 Unterschriften
gesammelt werden dürfen. Es wurden
keine Unterschriften eingereicht. Das
Bezirksamt entscheidet innerhalb eines Monats nach Einreichung der für das Bürgerbegehren
erforderlichen Unterschriften über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens.
Aufgrund der Nicht-Erfüllung des Quorums war zu beschließen, dass das
“Bürgerbegehren zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung” nicht
zustande gekommen ist. Monika
Thiemen Joachim
Krüger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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