Drucksache - 0107/3
Das Bezirksamt hat in der 8. Sitzung am Dienstag, dem
19.12.2006 beschlossen: Das Bezirksamt beschließt, dass das
“Bürgerbegehren gegen Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung Charlottenburg-Wilmersdorf”
wegen Nichterfüllung des Quorums nicht zustande gekommen ist. Die BVV ist über diese Entscheidung zu unterrichten. In seiner Sitzung am 06.06.2006 hat das Bezirksamt
die Zulässigkeit des “Bürgerbegehrens gegen Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung
Charlottenburg-Wilmersdorf”
beschlossen. Mit Schreiben vom 08.06.2006 wurde der “Initiative
gegen Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung Charlottenburg-Wilmersdorf”
mitgeteilt, dass zur Erfüllung des Quorums bis zum 06.12.2006 Unterschriften
gesammelt werden dürfen. Das Bezirksamt entscheidet innerhalb eines Monats
nach Einreichung der für das Bürgerbegehren erforderlichen Unterschriften über
das Zustandekommen des Bürgerbegehrens. Aufgrund der Nicht-Erfüllung des
Quorums ist zu beschließen, dass das “Bürgerbegehren gegen Ausweitung der
Parkraumbewirtschaftung Charlottenburg-Wilmersdorf” nicht zustande
gekommen ist. Eingereicht wurden 10.856 Unterschriften. Davon waren
6.797 gültig, 4.059 ungültig. Das für dieses Bürgerbegehren gültige Quorum an
Unterschriften von 6.987 wurde daher nicht erfüllt. Monika Thiemen Joachim
Krüger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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