Drucksache - 0099/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom
24.01.2007 beschlossen: Das Bezirksamt wird beauftragt, die
Kundenfreundlichkeit beginnend in den Bürgerämtern zu erhöhen, in dem man nach
der Beratung eine Bewertung des Mitarbeiters des Bürgeramtes vornehmen kann. Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Erhöhung der Kundenfreundlichkeit in den Bürgerämtern ist eine zentrale Aufgabe der Verwaltung, die ständig vorangetrieben wird. Zur
Kundenfreundlichkeit gehören gute Rahmenbedingungen (kurze Wartezeit, angenehmer
Wartebereich, Kinderspielecke etc.) ebenso wie ein gut durchdachter Geschäftsablauf
(telefonische Erreichbarkeit, Tresenberatung, effiziente Rufanlage, präzise
und qualitativ einwandfreie Fachberatung etc.). Vor allem
bringt auch die Freundlichkeit des Sachbearbeiters und sein Umgang mit dem Bürger
die erwünschte Kundenzufriedenheit. Die Wahrnehmung durch die Bürgerinnen und
Bürger erfolgt jedoch in Reaktion auf das Miteinander aller dieser Faktoren,
die - z.B. bezogen auf die Wartezeiten - vom Sachbearbeiter nur begrenzt
beeinflusst werden können. Sehr leicht überträgt sich – und das ist
tägliche Erfahrung – der Unmut über eine lange Wartezeit seitens der
Bürger auf den Verlauf und die spätere Einschätzung der Leistung des
Sachbearbeiters. Deshalb sind alle Kundenbefragungen der letzten Jahre (und die
Bürgerämter sind die am häufigsten getesteten Ämter im Land Berlin!) von einem
detaillierten Fragenkatalog ausgegangen, der das Leistungsvermögen der
Bürgerämter als Amt , in keinem Fall jedoch die Einzelperson bewertete. Um das Bild
abzurunden, erfolgten auch Befragungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
ebenfalls in den Ergebnissen aufgearbeitet bis auf die Ebene eines Bürgeramtes.
In der Folge dieser Ergebnisse wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
umfänglich sowohl in fachlicher als auch in verhaltens- und sprachbezogener
Hinsicht geschult. Aufgabe der Vorgesetzten ist es, sich regelmäßig einen
Einblick in den Kundenumgang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
verschaffen und die Ergebnisse in Einzelgesprächen aufzugreifen. In diesen
März-Tagen laufen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Charlottenburg-Wilmersdorfer Bürgerämter Schulungen zur Leitbildentwicklung
und zu Umgangsformen mit den Kunden. Die nächste landesweite Kundenbefragung
in den Bürgerämtern wird derzeit vorbereitet. Dort, wo
die Bürgerinnen und Bürger mit der Ansprache oder Beratung eines Mitarbeiters
unzufrieden (oder aber auch besonders zufrieden) sind, steht (seit Jahren) der
Weg der persönlichen schriftlichen Äußerung (Beschwerdewesen) zur Verfügung.
Dazu gibt es Vordrucke und pro Bürgeramt einen Eingangskasten, der regelmäßig
geleert und dessen Inhalt sorgfältig und zügig bearbeitet wird. Jede
Einzelbeschwerde gelangt zur Amtsleitung und zum Stadtrat, der Bürger erhält
eine schriftliche Stellungnahme, mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter
werden die notwendigen Gespräche geführt, ggf. weitere Maßnahmen eingeleitet. Diesen
Antrag wird das Bezirksamt zum Anlass nehmen, auf die Möglichkeit der Beschwerde
noch deutlicher hinzuweisen. Eine Einzelbewertung
eines Sachbearbeiters wohlmöglich mit einer Schulnote zwischen 1 und 6
erscheint dem gegenüber wenig geeignet zu sein, die Bürgerfreundlichkeit zu
steigern. Wie weiter oben bereits angedeutet, gehen bei solch einer Bewertung
so viele subjektive bzw. vom Sachbearbeiter gar nicht zu verantwortende
Teilumstände ein, dass gravierende Ungerechtigkeiten nicht vermieden werden
können. Zugleich würde die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter bewertet, der
Bürger jedoch in der Anonymität verbleiben. Eine Rückkoppelung – wie sie
im Beschwerdewesen geradezu gewollt ist – würde unterbleiben. Eine
Rücksprache mit dem Personalrat, der in der Maßnahme der Einzelbewertung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Mitbestimmungsrecht besitzt, ergab, dass
dieser nicht bereit ist, einer personenbezogenen Bewertung von Mitarbeitern
zuzustimmen. Auch für den Personalrat erscheint eine solche Bewertung u.a.
wegen des Zusammenspiels äußerer und innerer Umstände nicht objektivierbar. Das
Bezirksamt bittet darum, den o.g. Beschluss als erledigt zu betrachten. Thiemen Krüger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |