Drucksache - 0094/3
Die BVV
beschließt: 1.
Als stimmberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrates im
Sinne von § 7 Abs. 2 Buchstabe a) der Betriebssatzung wird auf Vorschlag des
JHA aus der Mitte der BVV der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses –
Herr Milan Neuhoff – berufen. 2.
Als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des
Verwaltungsrates im Sinne von § 7 Abs. 2 Buchstabe a) der Betriebssatzung wird
auf Vorschlag des JHA aus der Mitte der BVV der erste stellvertretende
Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses – Herr Albrecht Förschler –
berufen. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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