Drucksache - 0087/3  

 
 
Betreff: Getränkeautomat im Rathaus Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Block 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.12.2006 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
20.12.2006 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.01.2007 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 05.12.2006
Beschlussempfehlung vom 08.01.2007
Beschluss vom 25.01.2007
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 27.08.2007

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24.01.2007 folgenden Beschluss gefasst:

 

“Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Rathaus Wilmersdorf, Dienstgebäude Fehrbelliner Platz 4, einen Getränkeautomaten im Publikumsbereich aufzustellen.

 

Dies soll nach der Maßgabe geschehen, dass dem Bezirk dadurch keine Kosten entstehen, die nicht durch den Aufsteller selbst, den Verkaufserlös der Getränke oder die Werbeeinnahmen der Werbefläche des Gerätes gedeckt werden .”

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Grundsätzlich ist eine Aufstellung eines Getränkeautomaten im Rathaus Wilmersdorf möglich, wird jedoch aus den im Folgenden beschriebenen Gründen nicht umgesetzt werden:

 

Die Überprüfung des Vestibüls sowie des Bereiches im 1.OG / Empore gemeinsam mit dem Bau- und Wohnungsaufsichtsamt ergab, dass eine Aufstellung aus Sicherheitsgründen (Brandlast, Verrauchung der Rettungswege) nicht genehmigungsfähig ist. Eine Aufstellung in sämtlichen Flur- und Treppenhausbereichen des Rathauses ist ebenfalls aus den genannten Gründen ausgeschlossen.

 

Die Prüfung der Aufstellung im vom Flur baulich abgeschlossenen Bereich der Kassenautomaten (EG) ist aufgrund der ablehnenden Stellungnahme der Kassenautomatenkommission (Sicherheitsbedenken, Vandalismus) nicht möglich.

 

Als Alternative sind die Räume 100 und 1116a geprüft worden. Die Prüfung durch das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt ist für beide Räume positiv erfolgt, sofern folgende Anforderungen beachtet werden:

 

Die Installation einer rauchdichten Tür mit Feststellanlage und Anschluss an die Rauchmeldeanlage (im Brandfall automatischer Verschluss) oder Installation einer rauchdichten selbstschließenden Tür.

 

Beide Räume sind derzeit mit einer Holztür ausgestattet. Um die Wahrnehmung des Automaten zu gewährleisten, müssten diese tagsüber offen gehalten werden. Dies würde den Einbau der o.g. Feststellanlage mit Anschluss an die Rauchmeldeanlage erforderlich machen. Die Kosten für die malermäßige Überarbeitung eines Raumes sowie die Installation der Tür betragen ca. 4.000 Euro.

 

Der Einbau einer transparenten Glastür mit Selbstschließer (Kosten inkl. malermäßiger Überarbeitung ca. 2.500 Euro) kommt nicht in Betracht, da diese nicht in rauchdichter Ausführung erhältlich sind und somit nicht den Anforderungen des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes entsprechen.

 

Gespräche mit vier Getränkeautomatenbetreibern führten zu telefonischen Absagen von drei Firmen, mit der Begründung, dass sie an einer Aufstellung nicht interessiert sind, da ein Automat frei und gut sichtbar, z.B. in einer Eingangshalle, aufgestellt werden muss.

 

Lediglich ein Vertreter erklärte sich zu einem Ortstermin im Rathaus Wilmersdorf bereit. Dabei äußerte auch dieser Bedenken hinsichtlich der beabsichtigten Aufstellung des Automaten in einem separaten Raum und erklärte, dass der Betrieb nur im Bereich des Foyers sinnvoll bzw. wirtschaftlich sei. Darüber hinaus müsste nach seinen bisherigen Erfahrungen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten jedoch ein Automat aufgestellt werden, der neben kalten Getränken auch Snacks anbietet. Nur durch den Verkauf der Süßwaren könne der Automat voraussichtlich überhaupt wirtschaftlich betrieben werden.

 

Letztendlich scheiterten auch diese Bemühungen des Bezirksamtes mit dieser Firma, da das vom Vertreter vorgeschlagene Angebot einer probeweisen Aufstellung eines Automaten für lediglich zwei Monate aufgrund der hohen Investitionskosten für die Umgestaltung des Raumes nicht wirtschaftlich vertretbar ist und nicht mehr kostenneutral für den Bezirk zu erbringen wären.

 

Das Bezirksamt bedauert, den Beschluss der BVV nicht umsetzen zu können und bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen              Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat

 

 

 


 

 
 

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