Drucksache - 0080/3
Die BVV
beschließt: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den übrigen Bezirken einen
Bericht darüber zu geben, welche Einsparungen die Bezirke im Gegensatz zu der
Hauptverwaltung unternommen haben und geplant sind, um so den ständig
wiederkehrenden Sparforderungen des Finanzsenators entgegenzuwirken. Darüber hinaus soll dieser Bericht eine Auflistung von
möglichen Einsparmöglichkeiten auf Seiten der Hauptverwaltung enthalten, die
für die Bezirke aus ihrer täglichen Arbeit mit den Landesbehörden erkennbar
und/oder vermutbar sind. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Von der
notwendigen Haushaltskonsolidierungspolitik des Senats sind die Bezirke seit
Jahren in erheblichem Maße betroffen. Bezüglich der Personalausgaben und der
konsumtiven Sachausgaben ist für die Bezirke das aus der Kosten- und
Leistungsrechnung ermittelte Budget jeweils normiert (abgesenkt) worden, für
das Jahr 2008 sogar um 5,75 %. Das
bedeutet für alle Bezirke ein Abschlag von rd. 81 Mio €, für den Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf allein 6,7 Mio €. Deshalb sind aus den
Bezirken Forderungen für eine finanzpolitische Nachsteuerung für 2008/2009
erhoben worden, die insbesondere auf eine ·
Reduzierung
des Normierungsfaktors ·
Erhöhung
der Zuweisung im Teilplafonds Personal ·
Erhöhung
der Zuweisung für Hilfen zur Erziehung ·
Erhöhung
des Plafonds aufgrund der Vorgaben für die bauliche Unterhaltung zielten. Der Senat
ist mit einer 1. Fortschreibung der Globalsummen für die Jahre 2008/09 diesen
Forderungen zum Teil nachgekommen. Das Bezirksamt hat hierüber dem Ausschuss
für Haushalt und Verwaltungsreform berichtet. Welche
Einsparungen die Hauptverwaltung unternommen hat, kann von hier aus nicht
gesagt werden. Die
Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass es grundsätzlichen Diskussions- und
Handlungsbedarf hinsichtlich der Finanzausstattung und der Produkterstellung
der Bezirke und damit der Neubestimmung einer Ausbalancierung der nach wie vor
notwendigen Haushaltskonsolidierung zwischen Hauptverwaltung und Bezirken sowie
der generellen Diskussion über die verantwortliche Aufgabenteilung zwischen
Senat und Bezirken gibt. Eine
Auflistung von möglichen Einsparmöglichkeiten bei der Hauptverwaltung, die für
die Bezirke aus ihrer täglichen Arbeit mit den Landesbehörden erkennbar
und/oder vermutbar sind, wird vor diesem Hintergrund für zu kleinteilig und
derzeit nicht für zielführend gehalten. Vielmehr
bedürfen insbesondere folgende Punkte weiterhin der zwingenden grundsätzlichen
Erörterung mit dem Senat, aber auch mit dem Haushaltsgesetzgeber: Globalsummen-
und Zielbudgets:
Durch die Ausweitung von Zielbudgets wird die Veranschlagungsfreiheit der
Bezirke faktisch aufgehoben.. Während bei den Lehr- und Lernmitteln dies
durchaus im politischen Konsens geschah und die Zielbudgets im Transferbereich
im Grundsatz realitätsnah ausgestattet werden, wird der bezirkliche
Handlungsrahmen durch die anderen Veranschlagungen über die Maßen eingeengt.
Dies widerspricht allen Grundsätzen der Verwaltungsreform und der früher
politisch gewollten Abschichtung und Rollenverteilung. Forderung: Rückkehr zum Globalsummenhaushalt
oder zielführende Diskussion über neue, aufgabengerechte Zuweisungssystematik
für die Bezirke. Medianorientierung
und Qualitätsstandards: Die jahrelange ausschließliche Medianorientierung führt faktisch im
Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung der Bezirke zu einer sich stets
verschlechternden Qualität der Produkterstellung. Ansätze wie die vom Senator
für Finanzen formulierten Personaloptimierungspotenziale (POP) verstärken diese
Entwicklung dramatisch. Forderung: Diskussion über eine
qualitätsorientierte Finanzausstattung der Bezirke. Einstellungskorridor: Aufgrund der Alterspyramide der
bezirklichen Verwaltung ist absehbar, dass der Einstellungskorridor nicht
ausreichen wird, um die weiterhin geforderten Aufgaben auch in Zukunft erfüllen
zu können, da die altersbedingte Fluktuation nicht steuerbar ist und der ZeP
(Zentrales Personalüberhang-Management) nur bedingt hilfreich sein kann. Forderung: Erhebung und Diskussion über den
künftigen, fachspezifischen Personalbedarf der Bezirke mit dem Ziel eines
erhöhten und dennoch verantwortlichen Einstellungskorridors für die Bezirke. Das
Bezirksamt wird die BVV, den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform, über
die Ergebnisse der grundsätzlichen Diskussion und Forderungen informieren, und
es bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Bezirksbürgermeisterin |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |