Drucksache - 0051/3  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Empfehlung
23.11.2006 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen vom 21.11.2006

Mündliche Anfrage Nr

Mündliche Anfrage Nr. 01                                BV Albrecht Förschler

                                                                                                     CDU-Fraktion

                                                                            Betr. Hilfe für Tagesgroßpflegestellen

 

1.                  Welche Hilfe hat das Bezirksamt den Erzieherinnen in Tagesgroßpflegestellen des Bezirks mit mehr als fünf Kindern bisher angeboten und schließt sich das Bezirksamt dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgeschlagenen Moratorium bis zum 30.9.2010 an?

 

2.                  Wie gedenkt das Bezirksamt die Tagesgroßpflegestellen an der Bewältigung des gemeldeten Anmeldebooms im Sozialraum 3 teilhaben zu lassen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann.

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 02                                BV Stefan Wagner

                                                                            Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                                            Betr. Freie Wahl der Grundschule?

 

1.                  Welche Neuregelungen bzw. Veränderungen stehen bei der Festlegung der Einzugsbereiche der Grundschulen an?

1a.      Beabsichtigt das Bezirksamt, einzelne Einschulungsbereiche von Grundschulen

            zu verändern bzw. aufzuheben? Wenn ja, welche und warum?

1b.      An welchen Standorten erwartet das Bezirksamt – durch die anstehende Erwei-

            terung des Elternwahlrechts – größere Schwierigkeiten die Grundschulplätze

            (durch die ggf. dort zurückgehende Nachfrage der Eltern) zu belegen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann.

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 03                                BV Florian P. Block

                                                                            FDP-Fraktion        

                                                                            Betr. 13. Lange Nach des Shoppings

 

Wie bewertet das Bezirksamt den Erfolg der 13. Langen Nacht des Shoppings vom 28. Oktober für die City-West?

a)     Wie bewerten die Gewerbetreibenden den Erfolg der Veranstaltung?

b)     Welche Zukunft hat diese Veranstaltung aus Sicht des Bezirksamtes nach der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 04                                BV Stefan Häntsch

                                                                            CDU-Fraktion

                                                                            Betr. Weihnachtsbeleuchtung

 

1.                  Welche Genehmigungen benötigt ein Ladeninhaber, der eine Lichterkette zur Weihnachtsbeleuchtung von seinem Laden zum Straßenbaum oder zur Laterne spannen will aktuell nach Änderung des Berliner Straßenrechts?

 

2.                  Welche Kosten entstehen ihm gegenüber dem Land Berlin und bis wann darf eine derartige Lichterkette hängen bleiben?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 05                                BV Stefan Wagner

                                                                            Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                                            Betr. Wie schmeckt der Herbst?

 

1.                 Wie hat das Bezirksamt auf den neuerlichen Fleischskandal (“Gammelfleisch” z. B. bei verarbeitetem Hackfleisch und Döner) in den Herbstmonaten (insbesondere im September) reagiert?

1a.       An wie vielen Standorten kam es hierbei zu (Nach-)Kontrollen, bei denen es zu

welchen Beanstandungen und zu welchen Sanktionen kam?

 

1b.       Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, künftig noch stärker präventive und

            weniger ordnungsrechtliche Maßnahmen gegenüber Produzenten und Händlern

            einzusetzen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 06                                BV Florian P. Block

                                                                            FDP-Fraktion

                                                                            Betr. Schutz vor Gammelfleisch

 

Wie stellen sich die Maßnahmen des Bezirksamtes dar, die dem Verkauf und Vertrieb von sog. “Gammelfleisch” im Bezirk vorbeugen?

a)     Sind dem Bezirksamt Vorfälle mit verdorbenem Fleisch im Bezirk bekannt, wenn ja, wie viele?

b)     Liegen die im Bezirk veranlassten Kontrollen in ihrer Zahl und Häufigkeit über oder unter denen vergleichbarer Sozialräume?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

 

Die nachstehend aufgeführten Mündlichen Anfragen werden gem. § 28 Abs. 5 GO-BVV wie Schriftliche Anfragen behandelt und innerhalb von vier Wochen schriftlich vom Bezirksamt beantwortet:

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 07                                BV Ralph Schöne

                                                                            CDU-Fraktion

                                                                            Betr. Änderung der Schuleinzugsbereiche

 

1.                  Wie bewertet das Bezirksamt die neue Verordnung des Senats zur Möglichkeit, die Schuleinzugsbereiche – statt nach dem Wohneinzugsbereich mit der Zusammenfassung mehrerer Grundschulen zu einem Einzugsbereich - erheblich zu ändern ?

 

2.                  Inwieweit ist beabsichtigt, von der neuen Möglichkeit konkret Gebrauch zu machen bzw. welche Vorüberlegungen gibt es seitens des Bezirksamtes dazu?

 

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 08                                BV Stefan Häntsch

                                                                            CDU-Fraktion

                                                                            Betr. Werbung auf öffentlichen Straßenland

 

1.                  Trifft es zu, dass auf öffentlichem Straßenland Werbung mittels Stelltafeln nur für Zirkusse bzw. im Zusammenhang mit Wahlen und Volksabstimmungen zulässig ist, falls ja, wieso befanden sich dann zahlreiche Werbeplakate für eine Dinosaurierausstellung im Bezirk?

2.                  Duldet das Bezirksamt die Überspannung von Straßenland mit Werbetransparenten (z.B. “Döner € 1,99”)? Falls nein, geht das Bezirksamt gegen einen überdimensionierten Bowlingpin, der von Hauswand Kaiserdamm 80 zur Laterne gespannt ist, vor?

 

Beantwortung Herr BzStR Marc Schulte, Abt. Wirtschaft, Ordnungsangelegenheiten und Weiterbildung:

 

Zu 1:

Die angesprochene Form der Werbung ist tatsächlich nur für Parteien bei den Wahlen sowie bei Volksentscheiden und für Zirkusunternehmen erlaubnisfähig. Dabei ist unter einem Zirkus die kulturelle Darbietung von Reitkunst, Tierdressur, Akrobatik u. ä. in einem Zelt oder einem provisorisch aufgestellten Gebäude zu verstehen.

 

Der Veranstalter der Dinosaurierausstellung hat - auf Grund seiner Antragstellung und seinen persönlichen Ausführungen zu der Veranstaltung - eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis für Zirkusreklame, befristet bis zum 18.11.2006, erhalten. In den Vorjahren präsentierte derselbe Veranstalter bereits seinen Kinderzirkus, der - nach seinen Ausführungen - in diesem Jahr nur um die Dino-Ausstellung ergänzt wurde. Die Figuren sollten neben dem eigentlichen Zirkuszelt aufgebaut werden. Die für einen Zirkus genannte Definition trifft demnach zu.

 

Der Erlaubnisnehmer hat sich jedoch nicht erlaubniskonform verhalten, in dem er die auferlegten Negativbereiche unbeachtet ließ. Der Außendienst des Ordnungsamtes hat daher 40 Plakate im Bereich Kurfürstendamm/Breitscheidplatz und Umgebung entfernt. Zusätzlich wurden an bezirkeigenen Zäunen weitere 6 Plakate entfernt. Für die Entfernung werden pauschal 10,- € pro Tafel in Rechnung gestellt und mit der vom Erlaubnisnehmer hinterlegten Sicherheitsleistung verrechnet. Ob unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zukünftig eine erneute Erlaubniserteilung in Betracht kommen kann, erscheint somit äußerst fraglich. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird eingeleitet.

 

Zu 2:

Nein.

Gegen die beobachtete Überspannung vor dem Grundstück Kaiserdamm 80 sind bereits Ermittlungen durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes eingeleitet worden, die eine unverzügliche Beendigung des bestehenden Zustandes zur Folge hatte.

 

 

 

 

 

Mündliche Anfrage Nr. 09                                BV Carsten Engelmann

                                                                            CDU-Fraktion

                                                                            Betr. Puppentheater Berlin am Standort

                                                                            Spandauer Damm oder Kulturförderung im

                                                                            Bezirk

 

1.                  Bleibt das Bezirksamt bei seiner Meinung über den Verbleib des Puppentheaters Berlin am Standort Spandauer Damm (vergl. Schriftliche Anfrage 982 / 2) und wie steht das für Kultur zuständige Bezirksamtsmitglied im Besonderen zu dieser Thematik?

 

2.                  Welche baulichen Gründe sprechen insbesondere gegen den Erhalt des Puppentheaters Berlin am Spandauer Damm?

 


 

 
 

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