Wann
sollten die Straßenbaumaßnahmen in der Uhlandstraße (Bauabschnitt zwischen
Güntzelstr. und Berliner Str.) ursprünglich beendet werden, um wie viel
wurde der Zeitplan überschritten und welche Mehrkosten sind entstanden?
Ist das
Bezirksamt der Ansicht, dass die Gewerbetreibenden, insbesondere die
Händler, in hinreichender Weise über die Maßnahmen, Terminverschiebungen
und damit einhergehenden Beeinträchtigungen während der Baumaßnahmen
informiert wurden?
Sind dem
Bezirksamt Klagen seitens der Händler über z. B. Umsatzeinbußen aufgrund
wochenlanger schlechter Erreichbarkeit bekannt und wenn, werden diese als
objektiv durch die Baumaßnahmen verursacht eingeschätzt?
Bestehen
für die Gewerbetreibenden Möglichkeiten eines finanziellen Ausgleiches für
Verluste, die durch Bauverzögerungen entstanden sind, oder müssen diese
als Form der höheren Gewalt gelten?
Wie
gedenkt das Bezirksamt bei zukünftigen Bauvorhaben solch starke
Beeinträchtigungen zu reduzieren?