Drucksache - 0013/3
Wir fragen
das Bezirksamt: Vorbemerkung: Bei der Beantwortung wird auf den “Baubereich”
(vgl. Überschrift) abgestellt, nicht auf die Abteilung (vgl. Frage 1). 1.
In welchen Bereichen der Abteilung Bau wurden welche
Aufgaben seit wann durch welche private Firmen mit welchem Personal- und
Finanzumfang wahrgenommen? Über die Fragen “seit wann”
führt das Bezirksamt keine Statistik. a)
In
den Bereichen Bau- und Wohnungsaufsichtsamt sowie Stadtplanungs- und
Vermessungsamt erfolgt in Einzelfällen (Gutachten) eine Auftragsvergabe. b)
Hochbaubereich Im Hochbaubereich werden unter dem Begriff “private
Firmen” ausschließlich Büros von freischaffenden Architekten und
Ingenieuren verstanden. Das Leistungsbild entspricht der HOAI und reicht von
Statikbüros, Haustechnikbüros, Architekturbüros bis hin zum Büro für
Prüfstatik. Dabei steht die spezielle Leistung im Vordergrund, die vom
Baubereich nicht selbst erbracht werden kann. Die o.g. Büros arbeiten überwiegend mit geringer personeller
Ausstattung, die meistens nicht über 5 Personen liegt. Inwieweit die Büros das
personell regeln, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Der Finanzumfang für die
Fremdvergaben lagen für das Haushaltsjahr 2006 bei 775.000 €. In den
vergangenen Jahren sind ähnliche Beträge
verausgabt worden. c)
Grünflächenbereich Im Grünflächenamt werden im ausführenden Bereich schwerpunktmäßig
Einzelleistungen (finanzieller Umfang exemplarisch für 2006 aufgelistet) wie -
Baumpflege-
und Baumfällarbeiten (ca. 583.000 €) -
Pflege
von Straßenbegleitgrün (ca. 110.000 €) -
Wartung
von Kinderspielplätzen (ca. 80.000 €) -
Pflegearbeiten
in den Grünanlagen (ca. 130.000 €) -
Spielplatzunterhaltung
(ca. 100.000 €) an Firmen gezielt vergeben, wobei jedoch zum personellen Aufwand der Firmen keine Angaben gemacht werden können. 2.
Welche Gründe sprachen für die Fremdvergabe? Die Gründe für eine Fremdvergabe im Hochbaubereich liegen
teilweise in den speziellen Leistungen, z.B. statische Berechnungen,
gutachterliche Stellungnahmen etc.. Diese Leistungen können grundsätzlich von
der Bauabteilung nicht geleistet werden. Architektenleistungen, d.h. Entwurfs-
und Ausführungsplanungen, wurden in den letzten Jahren ebenso beauftragt. Dabei
handelt es sich überwiegend um die Umsetzung der Sonderprogramme, die von der
Senatsverwaltung vorgegeben wurden. Da der Zeitdruck hierbei eine wesentliche
Rolle spielt und die Mittel im Rahmen des Sonderprogramms gedeckt wurden, wurde
die Fremdvergabe in Anspruch genommen. Die Fremdvergabe im Grünflächenbereich wurde in der
Hauptsache durch die ständige Reduzierung des Personals erforderlich, da nicht
mehr sämtliche Aufgaben durch eigene Regiekräfte sichergestellt werden. Des
weiteren wurden gezielt Aufgaben an Firmen vergeben, wo ein hoher Grad an
Spezialisierung notwendig ist (Sportplatzpflege, Baumpflege). Eine Vergabe
wurde ebenfalls gewählt, wenn die erwartete Effizienz durch Firmenvergabe eher
gewährleistet werden konnte als durch eigene Kräfte. 3.
In wieweit wurden auch in anderen Bezirken im Baubereich
vergleichbare Fremdvergaben durchgeführt und wenn ja, von welcher Art und mit
welchen Auswirkungen? Aus den überbezirklichen Amtsleiterrunden der genannten Geschäftsbereiche ist bekannt, dass auch in den anderen Bezirken eine in Art und Umfang vergleichbare Fremdvergabe durchgeführt wird. Nähere Angaben liegen dem Bezirksamt hierzu nicht vor. 4.
Welche weiteren Fremdvergaben sind geplant und welche
Personaleinsparungen werden sich ergeben? Die Maßnahmen im Rahmen des IZBB-Programms sind
grundsätzlich abgeschlossen, so dass im Bereich Hochbau die Fremdvergabe
drastisch zurückgehen wird. Die Frage der Ausweitung der Fremdvergabe eng verknüpft mit
der Fortentwicklung der natürlichen Personalfluktuation. Insbesondere Stellen
des gärtnerischen Bereichs und technische Angestellte der Fachrichtung Tiefbau
sind nur noch in Ausnahmefällen wiederbesetzbar, da es sich um Mangelberufe
handelt, die im Personalüberhang nicht mehr oder kaum noch vertreten sind.
Außeneinstellungen sind im Lohnempfängerbereich nicht zu erreichen, da die
Senatsverwaltung für Finanzen nur noch in dezidiert begründbaren Einzelfällen
Ausnahmen zulässt. So wird der Fachbereich Grünflächen zukünftig gezwungen
sein, weitere Aufträge an Fremdfirmen zu vergeben, wenn das Personal nicht mehr
ausreicht, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Im Fachbereich Tiefbau stehen für diesen Aufgabenbereich
ohnehin nur noch zwei Mitarbeiter(innen) zur Verfügung, so dass hier
Einsparungen nicht möglich erscheinen bzw. nicht sinnvoll sind. Aufgrund des
Aufgabenumfangs in diesem Bereich (Werkhof) ist eine teilweise Fremdvergabe
nicht ausgeschlossen, da die Aufgabenerfüllung ansonsten nicht mehr
gewährleistet ist. Dieses gilt auch für weitere Aufgaben der Planung im
Straßenbau, in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung des eigenen
Personalbestandes. Abschließend erfolgt noch folgende Feststellung: Das
Bezirksamt beabsichtigt nicht, wie von einigen politischen Kreisen immer wieder
gefordert, die Grünpflege komplett zu privatisieren, da es bisher nicht den
Nachweis gibt, dass dieses Vorgehen kostengünstiger ist. Darüber hinaus würde
diese Maßnahme auch die Reaktionsfähigkeit des Bezirksamtes stark reduzieren. |
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