Drucksache - 2054/2  

 
 
Betreff: Durchfahrtverbot für Schwerlastverkehr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Schulte/Dittner/Koska 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
31.08.2006 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme, Zwischenbericht
Vorlage zur Kenntnisnahme, Schlussbericht

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat am 31.08.2006 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, den Schwerlastverkehr vom östlichen Teil des Heckerdamms auszuschließen, indem zwischen Friedrich-Olbricht-Damm und Reichweindamm ein Durchfahrtverbot für diesen erlassen wird.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Auf den Zwischenbericht vom 06.02.07 wird verwiesen. Auf die Bitte des Bezirksamtes, eine Gewichtsbeschränkung für den Heckerdamm anzuordnen, der Bestandteil einer Tempo 30-Zone ist, und gleichzeitig die Herausnahme aus dem übergeordneten Straßennetz prüfen zu lassen, teilte die für Verkehr zuständige Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit, dass eine Gewichtsbeschränkung nur dann in Betracht kommen würde, wenn die Tragfähigkeit der Fahrbahn aus baufachlicher Sicht für eine bestimmte Gewichtsbelastung nicht ausreiche. Eine derartige Beschränkung entspräche jedoch nicht der Absicht des Bezirksamtes.

 

Der Heckerdamm sei auf seiner ganzen Länge eine Straße des übergeordneten Straßennetzes von Berlin mit der Verbindungsfunktionsstufe IV (Straßen von besonderer Bedeutung). Straßen dieser Kategorie erschließen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete und binden diese an das übergeordnete Straßennetz an. Dies träfe für den Heckerdamm als Sammelstraße in einem flächenmäßig großen Gebiet zu. Aufgrund der besonderen Lage an der Autobahn 111 mit der Anschlussstelle Heckerdamm würde dieser eine übergeordnete Verkehrsfunktion auch dauerhaft behalten. Bei Havariesituationen auf dem Stadtring könne über keinen kurzen Versatz (Friedrich-Olbricht-Damm) die A 100 Anschlussstelle Beusselstraße erreicht werden. Für den regelmäßigen Verkehr spiele diese Verbindung allerdings keine Rolle, da die Verbindung über die A 100 und A 111 deutlich schneller sei.

 

Die Einstufung des Heckerdamms als Straße des übergeordneten Straßennetzes von Berlin sei aus Sicht der integrativen Verkehrsplanung weiter fachlich begründet und werde auch in der zur Zeit laufenden Überarbeitung nicht geändert.

 

Der östliche Heckerdamm erfülle seine planerische Funktion. Entsprechend einer Verkehrserhebung am 23.03.06 betrage der Lkw-Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen im östlichen Heckerdamm nur 3,3 %. Da verschiedene Lebensmitteldiscounter, wie z.B. Edeka, Reichelt und Netto sowie eine Postfiliale vom Lieferverkehr nur über den Heckerdamm beliefert werden könnten, sei davon auszugehen, dass der Lkw-Anteil hierbei vorwiegend dem Anliegerverkehr zuzurechnen sei. Der vom Bezirksamt aufgeführte Lkw-Durchgangsverkehr sei angesichts des zu geringen Anteils am Gesamtverkehrsaufkommen nicht nachvollziehbar. Der Anteil des Lieferverkehrs zum Gewerbegebiet am Friedrich-Olbricht-Damm, das tatsächlich auch auf anderem Wege erreichbar sei, sei demnach noch geringer. In Ermangelung einer kontinuierlichen Überwachung könnte dieser aber auch nicht durch ein Verkehrsverbot mit Zusatz “Anlieger frei” völlig ausgeschlossen werden.

 

Dessen ungeachtet seien auch keine Hinweise auf erhöhte Lärmwerte oder Beschwerden von Anwohnern des östlichen Heckerdamms bekannt. Auch die zuständige Polizeidirektion teile die ablehnende Haltung zum Lkw-Durchfahrverbot weiterhin.

 

Die Ausweisung des Heckerdamms zwischen Kurt-Schumacher-Damm und Grenzweg als Tempo 30-Zone sei 2003 erfolgt, nachdem das Abgeordnetenhaus beschlossen hatte, die Straße in das Fahrradroutennetz (Tangentialroute 2) aufzunehmen und mit einer hohen Fahrraddichte zu rechnen war. Die Funktion der Straße als StEP-Straße stehe auch nicht im Widerspruch zur Zonenregelung, zumal nur geringfügiger Lkw-Durchgangsverkehr festgestellt worden sei.

 

Der westlich des Kurt-Schumacher-Damms gelegene Abschnitt des Heckerdamms sei mit dem östlichen nicht vergleichbar. Zwar habe die Straßen dort die gleiche Einstufung nach dem StEP-Verkehr, dort sei aber tatsächlich die BAB 100 bei Stau über den Heckerdamm - Heilmannring – Letterhausweg – Siemensdamm umfahren oder als Abkürzung über den Schuckertdamm zum Rohrdamm genutzt worden, bevor das Verkehrsverbot für Lkw ab 3,5 t angeordnet wurde. Hierzu mussten Wohnstraßen des Nebennetzes befahren werden. Aufgrund einer Petition wurde deshalb 1983 das gesamte Wohngebiet westlich der BAB 100 für den Lkw-Durchgangsverkehr gesperrt.

 

Die Staatssekretärin bittet um Verständnis, wenn aus den genannten Gründen die Anordnung eines generellen Lkw-Durchfahrverbots nach Zeichen 253 StVO mit Zusatz 7,5 t für den östlichen Heckerdamm auch nach nochmaliger Prüfung nicht in Betracht und ebenfalls nicht die Herausnahme aus dem StEP Verkehr

 

Das Bezirksamt bedauert die Antwort, bittet aber, den Beschluss dennoch als erledigt zu betrachten.

 

Monika Thiemen                                                                               Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadträtin

 

 

2.      Übertrag in ALLRIS

3.      Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 08.05.07

4.      Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.      Kopie ab an Um 22

6.      Listen not.

7.      SozSekrAbl.

 

 

 

 

EU BzBmin                                                                                     EU SozAbtL‘in

 

 


 

 
 

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