Drucksache - 2049/2
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Die BVV beschließt die Ablehnung. Ursprungstext: 1.
Beschlüsse des Kinder- und Jugendparlaments mit
kommunalpolitischem Bezug werden direkt an die BVV weitergeleitet. Die
Beschlüsse sollen als ordentliche Drucksachen in die Tagesordnung der nächsten
Sitzung aufgenommen werden und zu Beginn einer BVV in einem Zeitblock von bis
zu 30 Minuten beraten und abgestimmt werden. An der Beratung kann ein Mitglied
des Kinder- und Jugendparlaments teilnehmen; ihm/ihr steht eine Redezeit von
bis zu drei Minuten zu. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Mitglieder der
BVV. 2.
In Abweichung von Punkt 1 kann der Vorstand des Kinder-
und Jugendparlaments entscheiden, Beschlüsse des Kinder- und Jugendparlaments
nicht der BVV vorzulegen, sondern zunächst “auf kurzem Dienstwege”
entweder selbst oder mit Hilfe der Geschäftsstelle im Sinne des Beschlusses
tätig zu werden. Hierüber sind der Beirat des Kinder- und Jugendparlaments und
das BVV-Büro im Einzelfall zu informieren. Ein ggf. späteres Einbringen des
Beschlusses in die BVV durch den Vorstand bleibt unbenommen. 3.
Das Kinder- und Jugendparlament ist über den Beschluss
der BVV schriftlich zu informieren. Ein/e Vertreter/in des Kinder- und
Jugendparlaments hat zu den von diesem eingebrachten Beschlüssen Rederecht in
der BVV und den Ausschüssen. Ein/e Vertreter/in des Kinder- und
Jugendparlaments nimmt im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als
Vertreter/in an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teil. Das Kinder- und
Jugendparlament benennt die Vertretung und Stellvertretung zu Beginn der
Wahlperiode. Die Wahlperiode der Vertretung und Stellvertretung im
Jugendhilfeausschuss endet mit der Wahlperiode des Kinder- und
Jugendparlaments. |
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