Drucksache - 2049/2  

 
 
Betreff: Verfahren zwischen dem KJP und der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Geschäftsordnungsausschuss 
   
Drucksache-Art:BeschlussvorschlagBeschluss
Beratungsfolge:
Geschäftsordnungsausschuss Beratung
14.08.2006 
20. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
31.08.2006 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Beschluss

Der Geschäftsordnungsausschuss

 

Die BVV beschließt die Ablehnung.

 

Ursprungstext:

1.      Beschlüsse des Kinder- und Jugendparlaments mit kommunalpolitischem Bezug werden direkt an die BVV weitergeleitet. Die Beschlüsse sollen als ordentliche Drucksachen in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufgenommen werden und zu Beginn einer BVV in einem Zeitblock von bis zu 30 Minuten beraten und abgestimmt werden. An der Beratung kann ein Mitglied des Kinder- und Jugendparlaments teilnehmen; ihm/ihr steht eine Redezeit von bis zu drei Minuten zu. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Mitglieder der BVV.

2.      In Abweichung von Punkt 1 kann der Vorstand des Kinder- und Jugendparlaments entscheiden, Beschlüsse des Kinder- und Jugendparlaments nicht der BVV vorzulegen, sondern zunächst “auf kurzem Dienstwege” entweder selbst oder mit Hilfe der Geschäftsstelle im Sinne des Beschlusses tätig zu werden. Hierüber sind der Beirat des Kinder- und Jugendparlaments und das BVV-Büro im Einzelfall zu informieren. Ein ggf. späteres Einbringen des Beschlusses in die BVV durch den Vorstand bleibt unbenommen.

3.      Das Kinder- und Jugendparlament ist über den Beschluss der BVV schriftlich zu informieren. Ein/e Vertreter/in des Kinder- und Jugendparlaments hat zu den von diesem eingebrachten Beschlüssen Rederecht in der BVV und den Ausschüssen. Ein/e Vertreter/in des Kinder- und Jugendparlaments nimmt im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als Vertreter/in an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teil. Das Kinder- und Jugendparlament benennt die Vertretung und Stellvertretung zu Beginn der Wahlperiode. Die Wahlperiode der Vertretung und Stellvertretung im Jugendhilfeausschuss endet mit der Wahlperiode des Kinder- und Jugendparlaments.


 

 
 

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