Drucksache - 2042/2
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Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2006 folgenden Beschluss gefasst: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat für den Erhalt der
notwendigen Haushaltsmittel
zur Durchführung von Bürgerbegehren einzusetzen. Das Bezirksamt hatte mit Zwischenbericht vom 17.10.2006 berichtet, dass es sich mit Schreiben vom 14.07.2006 in dieser Angelegenheit an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt hat. Trotz erneuter Anmahnung einer Antwort am 15.08.2006, hat die Senatsverwaltung für Finanzen bis zum 17.10.2006 keine Stellungnahme abgegeben. Erst aufgrund einer erneuten Bitte um Stellungnahme vom 18.10.2006 liegt nunmehr die folgende Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen vom 24.10.2006 vor: “Vielen
Dank für Ihr Schreiben vom 18.10.2006, in dem Sie mich über einen BVV-Beschluss
in Kenntnis setzen, der die Finanzierung von Bürgerbegehren thematisiert. Die
außergewöhnlich lange Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen. Das für
diesen Sachverhalt einschlägige System der Produktorientierung greift grundsätzlich
auf die jeweils aktuellsten Kosten- und Mengendaten zurück, die für die
jeweilige Haushaltsplanung verfügbar sind. Für das Haushaltsjahr 2006 waren
dies die KLR- Daten des Jahres 2004. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass
signifikante Kosten- und Mengenänderungen automatisch in die Budgetrechnung der
Folgejahre einfließen. Die von Ihnen zum Produkt 60678 – Bürgerbegehren
– angesprochenen Mehrausgaben sind – ebenso wie die entsprechenden
Mehrmengen – Bestandteil der KLR-Daten 2006 und erhöhen damit die
Zuweisungsbasis für die Budgetierung 2008. Dadurch ist
eine Refinanzierung der Mehrleistungen Ihres Bezirks gesichert. Einen davon
abweichenden Finanzierungsbedarf, der außerhalb dieses Regelverfahrens
ausgeglichen werden muss, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht
erkennen.”
Somit kann
- nach dem derzeit praktizierten Zuweisungsverfahren - erst in zukünftigen
Haushaltsjahren, wenn tatsächlich in vorangegangenen Haushaltsjahren ein
Bürgerbegehren erfolgte, eine Finanzierung über die Budgetierung erfolgen. In
Abhängigkeit von der finanziellen Größenordnung kann bis dahin nur das
“Instrument” der Basiskorrektur genutzt werden. Das
Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen. Monika
Thiemen |
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