Drucksache - 2042/2  

 
 
Betreff: Finanzielle Absicherung von Bürgerbegehren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP/SPD/Grüne/CDU/PDS (fraktionslos) 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Holländer/Schulte/Koska/Statzkowski/Apeloig 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.06.2006 
53. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 23.06.2006
2. Version vom 06.12.2006
3. Version vom 12.01.2007
4. Version vom 12.01.2007

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2006 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat für den Erhalt der notwendigen

Haushaltsmittel zur Durchführung von Bürgerbegehren einzusetzen.

 

Das Bezirksamt hatte mit Zwischenbericht vom 17.10.2006 berichtet, dass es sich mit Schreiben vom 14.07.2006 in dieser Angelegenheit an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt hat.

Trotz erneuter Anmahnung einer Antwort am 15.08.2006, hat die Senatsverwaltung für Finanzen bis zum 17.10.2006 keine Stellungnahme abgegeben. Erst aufgrund einer erneuten Bitte um Stellungnahme vom 18.10.2006 liegt nunmehr die folgende Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen vom 24.10.2006 vor:

 

“Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.10.2006, in dem Sie mich über einen BVV-Beschluss in Kenntnis setzen, der die Finanzierung von Bürgerbegehren thematisiert. Die außergewöhnlich lange Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen.

 

Das für diesen Sachverhalt einschlägige System der Produktorientierung greift grundsätzlich auf die jeweils aktuellsten Kosten- und Mengendaten zurück, die für die jeweilige Haushaltsplanung verfügbar sind. Für das Haushaltsjahr 2006 waren dies die KLR- Daten des Jahres 2004. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass signifikante Kosten- und Mengenänderungen automatisch in die Budgetrechnung der Folgejahre einfließen. Die von Ihnen zum Produkt 60678 – Bürgerbegehren – angesprochenen Mehrausgaben sind – ebenso wie die entsprechenden Mehrmengen – Bestandteil der KLR-Daten 2006 und erhöhen damit die Zuweisungsbasis für die Budgetierung 2008.

Dadurch ist eine Refinanzierung der Mehrleistungen Ihres Bezirks gesichert.

Einen davon abweichenden Finanzierungsbedarf, der außerhalb dieses Regelverfahrens ausgeglichen werden muss, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennen.”



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Somit kann - nach dem derzeit praktizierten Zuweisungsverfahren - erst in zukünftigen Haushaltsjahren, wenn tatsächlich in vorangegangenen Haushaltsjahren ein Bürgerbegehren erfolgte, eine Finanzierung über die Budgetierung erfolgen. In Abhängigkeit von der finanziellen Größenordnung kann bis dahin nur das “Instrument” der Basiskorrektur genutzt werden.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

Monika Thiemen

 


 

 
 

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