Drucksache - 1989/2  

 
 
Betreff: Reinigung an Schulen
Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie das Bezirksamt!? Teil II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Schulte/Hoffmann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.05.2006 
52. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
22.06.2006 
53. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
31.08.2006 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.      Welche rechtliche Bedeutung hat das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport II 82/2005 für das Bezirksamt und wird die dort geforderte Einhaltung der Anforderungen aus der DIN 77400 “Schulgebäude –Anforderungen an die Reinigung” und aus dem “Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden” (Umweltbundesamt, 2000) beachtet?

 

2.      Ist ein Mehrbedarf durch die Ausweitung der Ganztagsbetreuung an den Schulen bei der Vergabe der Reinigungsleistungen errechnet und berücksichtigt worden?

 

3.      Wie wird vom Bezirksamt das in dem oben genannten Rundschreiben geforderte Verbot des trockenen Fegens durch Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften und das Gebot des nassen Tafelwischens kontrolliert und inwieweit sind die Schulhausmeister hier einbezogen worden?

 

4.      Gibt es eine Prioritätenliste für die Ausweitung der Reinigungsleistungen bzw.- intervallen in den einzelnen Schulen?

 

 

 


 

 
 

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