Drucksache - 1982/2
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Die BVV
beschließt: Die
Bezirksverordnetenversammlung fordert die Mitglieder der BVV, die Bürgerdeputierten
und die Mitglieder des Bezirksamtes auf, Angaben über ihre Mitarbeit in
Verbänden, Vereinen und Projekten freier und öffentlicher Träger auf
freiwilliger Basis dem Vorstand der BVV bekannt zu geben. Diese Aufstellung
soll auch im Internet für jeden einsehbar sein. Sollte eine Einwilligung des
Betroffenen nicht vorliegen, ist eine Datenerhebung unzulässig. Die Daten sind
vertrauensvoll durch den Vorstand der BVV im Rahmen des Berliner
Datenschutzgesetzes zu verwalten. Dr.
Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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