Drucksache - 1965/2  

 
 
Betreff: Lüftungseinbau für die Helmut-James-von-Moltke-Grundschule prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Statzkowski/Förschler 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2006 
51. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Bauwesen Beratung
17.05.2006 
82. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie eine ordnungsgemäße Lüftung gemäß Arbeitsstättenverordnung im Verköstigungsbereich in der Helmut-James-von-Moltke-Grundschule errichtet werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2006 zu berichten.

 

Begründung:

 

Im Verköstigungsbereich sollen in drei Schichten je 150 Kinder, d.h. insgesamt sollen 450 Kinder verköstigt werden. Eine Lüftungsanlage war mit dem Hinweis auf die Impulslüftung (Fenster) nicht geplant. Dabei können die Oberlichter von unten nicht geöffnet werden. Die Fensterflügel können nur gekippt werden. Je nach Wetterlage kann daher nicht gelüftet werden. Der Bildungsplaner hatte diese Aspekte unberücksichtigt gelassen. Die Arbeitsstättenverordnung - §5 Lüftung – lässt eine Zwangslüftung = Impulslüftung durch das Öffnen der Fenster bei einer Raumgröße bis zu 25 m² zu. Darüber hinaus muss eine Be- und Entlüftung vorgesehen werden.

 

 
 

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