Drucksache - 1943/2  

 
 
Betreff: Pachtzins für Sportgaststätten auf sozialverantwortlichem Niveau halten - Teil 2
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Sport 
   
Drucksache-Art:BeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Beratung
13.04.2006 
50. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2006 
51. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Haushaltsausschuss Beratung
09.05.2006 
64. Öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.05.2006 
52. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Sport

Die BVV hat am 18.05.2006 beschlossen:

 

1.      Der BVV-Beschluss vom 26.01.2006, DS-Nr. 1561/2, ist durch die Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes vom 21.03.2006 nicht erledigt.
 

2.      Das Bezirksamt wird nochmals eindringlich aufgefordert, so zu handeln, dass die im Altbezirk Charlottenburg angeblich seit dem 01.05.1998 unterbliebenen Entgeltänderungen für die Nutzung von Vereinsgaststätten zu satzungsgemäßen Zwecken – fünf betroffene Sportvereine – nicht eingefordert werden, sofern der förderungswürdige Sportverein das Gebäude im eigenen Namen auf eigene Rechnung errichtet sowie Investitionen getätigt hat.
 

3.      Die vom Bezirksamt seit Ende 2003 an die betreffenden Vereine eingeforderten rückwirkenden und aktuellen Forderungen über Entgelterhöhungen, einschließlich späterer Vergleichsvorschläge, sind aufzuheben.
 

4.      Die BVV erwartet nun endlich eine positive sportpolitische Entscheidung in der Angelegenheit, zumal dies auch rechtlich abgesichert ist: Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport vom 30.09.2005 und 26.01.2006 sowie durch Urteile des Landgerichtes Berlin vom 06.09.2001 und des Kammergerichtes vom 11.08.2003 im vergleichbaren Fall.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2006 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Im Rahmen seiner Mitarbeit bei der letzten Novellierung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) hat sich das Bezirksamt - erfolgreich - für eine Klarstellung im Sinne der BVV-Beschlüsse eingesetzt. Die SPAN vom 02.02.2010, am 01.03.2010 in Kraft getreten, regelt unter selbstverständlicher Berücksichtigung des BGB in Nr. 25 Abs. 5:

 

„Für Gebäude oder Teile von Gebäuden, die von einer förderungswürdigen Sportorganisation auf eigene Rechnung für ihre satzungsgemäßen Zwecke gemäß Nummer 10 errichtet wurden, ist ein Entgelt für die überlassene Grundstücksfläche nach Absatz 1 zu entrichten. Darüber hinaus ist die Sportorganisation verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit der Baulichkeit entstehenden Pflichten und Kosten (z.B. Unterhaltungs- und Betriebskosten, Grundsteuern, Versicherungen, Verkehrssicherungsmaßnahmen) zu tragen.“

 

Wie im Ausschuss für Sport der BVV mehrfach berichtet, konnte inzwischen mit allen betroffenen Sportorganisationen Übereinstimmung hinsichtlich der gemeinsamen Behandlung des Sachverhalts erzielt werden.

 

Das Bezirksamt bittet, beide Beschlüsse als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister                                                                                                  Bezirksstadträtin

 

 


 

 
 

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