Drucksache - 1930/2
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 27. April 2006 beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die in der Bereichsentwicklungsplanung langfristig für eine Erweiterung vorgesehene Grünfläche, die aus der Bahnnutzung entlassen wird, keiner gewerblichen Zwischennutzung zuzuführen. Stattdessen soll mit der Bürgerinitiative “Rettet den Schlosspark!” und evtl. der Schlossparkverwaltung ein Projekt initiiert werden, das z. B. mit Hilfe von Eigeninitiative, ehrenamtlicher Arbeit, Drittmitteln und Sponsoren eine experimentelle Gestaltung und/oder Nutzung z. B. von Jugendlichen, Schulen, Bildungs- oder Freizeiteinrichtungen möglich macht.
Der BVV ist bis zum 15. Juni 2006 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das im Entwurf des Nutzungskonzeptes zur Bereichsentwicklungsplanung Charlottenburg-Wilmersdorf als Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgewiesene Gebiet nordwestlich des Schlossparks Charlottenburg befindet sich zum größten Teil in Privatbesitz. Lediglich die unmittelbar an die Sophie-Charlotten-Straße angrenzenden Grundstücke gehören dem Liegenschaftsfonds. Die Schlossparkerweiterung wurde und wird nicht vom Bezirk weiterverfolgt, da ein Ankauf dieser Grundstücke nicht finanzierbar war oder in absehbarer Zeit sein wird. Auch seitens der Schlösserstiftung besteht kein Interesse an weitergehenden oder konkretisierenden Maßnahmen dazu. Das ansässige Gewerbe hat sich bereits vor der Entlassung aus Bahnbetriebszwecken niedergelassen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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