Drucksache - 1928/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei
allen Bauvorhaben, die Beeinträchtigungen zur Folge haben, die Bürgerinnen und
Bürger in geeigneter Form über Zweck, Dauer, Vorhabenträger und
Kooperationspartner zu informieren. Der BVV ist bis zum 30.06.2006 zu
berichten. Begründung: Oftmals ist bei Baustellen, mit denen
teils massive Beeinträchtigungen verbunden sind, nicht zu erkennen, wer, warum
tätig wird und wie lange die Baumaßnahme andauert. Dies schafft unnötigen
Verdruss bei vielen Bürgerinnen und Bürgern. Mit einer Information, wie sie der
Antrag vorsieht, lässt sich dies auf einfache Weise abmildern. |
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