Drucksache - 1914/2
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Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport dafür einzusetzen, dass die Zuweisung von Erzieherpersonal an Grundschulen neben den Faktorberechnungen für VHG und Hort-Module sowie den kindbezogenen Zuschlägen eine weitere, davon unabhängige, Komponente berücksichtigen soll:
Jede Lerngruppe der Schulanfangsphase erhält als feste Zumessung 10 Erzieherstunden pro Woche.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
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