Drucksache - 1910/2
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wir fragen
das Bezirksamt: 1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen, die
die Mitarbeiter der Verwaltung von einer Zahlpflicht im
parkraumbewirtschafteten Gebieten befreien, wurden für Mitarbeiter der
Bezirksverwaltung erteilt (Bitte um eine Gesamtanzahl und nach Abteilungen
aufgeschlüsselt) und welche Gründe waren dafür ausschlaggebend? 2. Wer hat diese Ausnahmegenehmigungen
erteilt und welches Amt ist dafür zuständig? 3. Welche Dezernenten verfügen
ebenfalls über eine solche Ausnahmegenehmigung und wie wird dies begründet? 4. Treffen Beobachtungen zu, dass
Bezirksamtsmitglieder die Fahrzeuge des Ordnungsamtes als Dienstwagen nutzen
und auf Grund welcher gesetzlichen Vorschriften oder Ausnahmegenehmigung dürfen
mit diesen Fahrzeugen die Sonderfahrstreifen (Busspuren) genutzt werden? |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |