Drucksache - 1901/2  

 
 
Betreff: Sinnvolle Lösung für den Brückenanprallschutz Windscheidstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP/SPD/CDU/Grüne 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Holländer/Koska/Schulte/Statzkowski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2006 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 16.03.2006
2. Version vom 05.12.2006

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für eine Alternative zum Brückenanprallschutz in der Windscheidstraße durch bauliche Veränderung und Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter der Brücke einzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2006 zu berichten.

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

In der Angelegenheit fand ein intensiver Gesprächsaustausch zwischen der Deut­sche Bahn – Projektbau GmbH und den zuständigen Behörden auf Bezirk- und Se­natsebene mit dem Ziel statt, die Parkplätze unter der Bahnunterführung in der Windscheidstraße zu erhalten. Dazu wurde auch eine Geschwindigkeitsbeschrän­kung auf 30 km/h diskutiert.

 

Im Ergebnis erklärte die Deutsche Bahn – Projektbau GmbH, dass sie unabhängig von einer Geschwindigkeitsbeschränkung in der Windscheidstraße auf 30 km/h an ihrer vorgesehenen Planung (Distanzschutzplanke mit vorgesetztem Schrammbord) festhalte und diese auch der Forderung der “Richtlinie für passive Schutzeinrichtun­gen an Straßen (RPS)” gerecht werde. Nach Auffassung der Deutsche Bahn – Pro­jektbau GmbH bestehe die Funktion des Schrammbordes darin, dass abirrende Fahrzeuge zuerst von der “ersten Leiteinrichtung” Schrammbord geführt werden, ohne sofort die “zweite Leiteinrichtung” Distanzschutzplatte zu berühren. Dies stelle sowohl einen Schutz des Fahrzeuges als auch der Distanzschutzplatte dar.

 

Die DB-Projektbau GmbH sieht daher keine Veranlassung, ein erneutes Abstim­mungsgespräch mit dem Bezirksamt zu führen.

 

Zwischenzeitlich wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der Entwurf zur Kreuzungsvereinbarung zur Zustimmung übersandt:

 

Im wesentlichen geht daraus hervor, dass aufgrund der notwendigen Verringerung der Straßenbreite auf 7,24 m die Parkstreifen auf beiden Seiten der Straße nicht bei­behalten werden können. Wegen der Reduzierung der Fahrbahnbreite sind im Ein­engungsbereich Haltverbote erforderlich.

 

Das Bezirksamt bedauert die Haltung der DB-Projektbau GmbH, kann jedoch aus fachlicher Sicht gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine grundsätzlichen Beden­ken äußern und wird daher der Kreuzungsvereinbarung zwischen der Senatsverwal­tung für Stadtentwicklung und der Deutschen Bahn zustimmen.

 

Aufgrund der dargestellten Sach- und Rechtslage bittet das Bezirksamt, den Be­schluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                               Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadträtin

 

 


 

 
 

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