Drucksache - 1901/2
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Die BVV
beschließt: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für eine Alternative zum Brückenanprallschutz in der Windscheidstraße durch bauliche Veränderung und Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter der Brücke einzusetzen. Der BVV ist
bis zum 31.05.2006 zu berichten. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin In der Angelegenheit fand ein intensiver Gesprächsaustausch zwischen der Deutsche Bahn – Projektbau GmbH und den zuständigen Behörden auf Bezirk- und Senatsebene mit dem Ziel statt, die Parkplätze unter der Bahnunterführung in der Windscheidstraße zu erhalten. Dazu wurde auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h diskutiert. Im Ergebnis erklärte die Deutsche Bahn – Projektbau
GmbH, dass sie unabhängig von einer Geschwindigkeitsbeschränkung in der
Windscheidstraße auf 30 km/h an ihrer vorgesehenen Planung (Distanzschutzplanke
mit vorgesetztem Schrammbord) festhalte und diese auch der Forderung der
“Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen an Straßen (RPS)”
gerecht werde. Nach Auffassung der Deutsche Bahn – Projektbau GmbH
bestehe die Funktion des Schrammbordes darin, dass abirrende Fahrzeuge zuerst
von der “ersten Leiteinrichtung” Schrammbord geführt werden, ohne
sofort die “zweite Leiteinrichtung” Distanzschutzplatte zu
berühren. Dies stelle sowohl einen Schutz des Fahrzeuges als auch der
Distanzschutzplatte dar. Die DB-Projektbau GmbH sieht daher keine Veranlassung, ein
erneutes Abstimmungsgespräch mit dem Bezirksamt zu führen. Zwischenzeitlich wurde von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung der Entwurf zur Kreuzungsvereinbarung zur Zustimmung
übersandt: Im wesentlichen geht daraus hervor, dass aufgrund der
notwendigen Verringerung der Straßenbreite auf 7,24 m die Parkstreifen auf
beiden Seiten der Straße nicht beibehalten werden können. Wegen der Reduzierung
der Fahrbahnbreite sind im Einengungsbereich Haltverbote erforderlich. Das Bezirksamt bedauert die Haltung der DB-Projektbau GmbH,
kann jedoch aus fachlicher Sicht gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine
grundsätzlichen Bedenken äußern und wird daher der Kreuzungsvereinbarung
zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Deutschen Bahn
zustimmen. Aufgrund der dargestellten Sach- und Rechtslage bittet das
Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Martina
Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
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