Drucksache - 1893/2
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Die BVV beschließt: Das BA wird
ersucht, in Zusammenarbeit mit der BVV und dem JHA im Vorfeld der kommenden
Haushaltsberatungen nach den erfolgten Umstrukturierungen zu prüfen, ob und wo
im Bezirk Bedarf für ein zusätzliches vom Bezirk oder einem freien Träger
geführtes Jugendfreizeitheim besteht und welche Möglichkeit der Bezirk zur
Umsetzung sieht. Bei der
Prüfung ist der von der Jugendverwaltung und dem Jugendhilfeausschuss in der
Vergangenheit stets praktizierte Grundsatz “Qualität und
Sozialraumorientierung” vor “Quantität und Bestandsschutz” zu
beherzigen. Der BVV ist
in Form eines Zwischenberichts erstmals bis zum 30.08.2006 zu berichten. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin In seiner Sitzung am 06.11.2002 hat der Jugendhilfeausschuss (JHA) eine Strukturveränderung in der Jugendarbeit im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beschlossen, nach der vier der bestehenden kommunalen Einrichtungen der Jugendarbeit geschlossen, eine in eine andere Einrichtung verlagert und für acht ein Trägerwechsel angestrebt wurde. Lediglich bei drei Einrichtungen war ein Trägerwechsel möglich. Eine Schwierigkeit lag darin, geeignete Freie Träger zu finden, deren Vorstellungen über den Zuwendungsumfang realistisch erschienen. Mindestens ebenso großen Schwierigkeiten lagen aber in der haushalterischen Umsetzung: Einerseits wird das dem Bezirk zur Verfügung stehende Budget kameral weiterhin in weitgehend nicht deckungsfähige Teile unterteilt, zum anderen wird im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf im Gegensatz zu anderen Bezirken bisher daran festgehalten, die Zuwendungssumme insgesamt nicht auszuweiten. In diesem Rahmen wurde der Beschluss konsequent umgesetzt. Da bei der Überprüfung der Einrichtungen eine intensive sozialräumliche Betrachtung vorgenommen wurde und die Bewertung der Standorte vor allem deren Nutzungs- und Entwicklungspotential betrachtete – bevorzugt erhalten werden sollten Einrichtungen, deren Lage und Raumangebot einen Beitrag zur Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen sowie vielfältige Bildungsangebote ermöglichen –, ist bis auf die Region 3 (Charlottenburg West) ein weitgehend bedarfsgerechtes Verteilungskonzept von Jugendfreizeiteinrichtungen gegeben. In der Region 3 ist lediglich eine kirchliche Einrichtung mit 80 Plätzen und 3,5 Öffnungstagen vorhanden. Ein Bedarf nach einer Ausweitung des Angebots in dieser Region ist zu erkennen. Vorrangig notwendig sind verstärkte Angebote der freien Jugendhilfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, da ihr Anteil im diesem Arbeitsfeld in Charlottenburg-Wilmersdorf im berlinweiten Vergleich deutlich unter dem Durchschnitt liegt. Dazu ist es erforderlich, dass die BVV über die Zuwendungstitel – anders als bisher - wenigstens einen Teil der Einsparungen der letzten Jahre im Bereich der Jugendeinrichtungen des öffentlichen Trägers für verstärkte Angebote der freien Jugendhilfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit einsetzt. Über die Vergabe der Zuwendungen kann der Jugendhilfeausschuss dann – ggf. auch wechselndem Bedarf folgend - fachliche und regionale Schwerpunkte setzen. Monika Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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