Drucksache - 1889/2
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zukünftig bei geplanten Änderungen von bezirklichen Zuständigkeiten wie der Übertragung des Krisen- und Notdienstes für Jugendliche und junge Erwachsene an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die BVV und die betreffenden Fachausschüsse so rechtzeitig wie möglich zu informieren.
Begründung:
Die Übertragung des Krisen- und Notdienstes für Jugendliche und junge Volljährige an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist nur über das Büro der Bezirksverordnetenvorsteherin nach erfolgter Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus bekannt geworden.
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