Drucksache - 1867/2
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Wir fragen
das Bezirksamt: 1.
Warum
wurden bei der Erstellung des Gutachtens in keiner Weise Befragungen der
Anwohner/Gewerbetreibenden durchgeführt, obwohl diese maßgeblich von der
Maßnahme betroffen sein werden? 2.
In
welcher Art und Weise ist es seitens des Bezirksamtes vorgesehen, die
Anwohner/Gewerbetreibenden über die geplante Ausdehnung der
Parkraumbewirtschaftung zu informieren, und vor allem die Möglichkeit zu geben,
an der Entscheidungsfindung maßgeblich teilzunehmen? 3.
Wird
das Bezirksamt die mehrheitliche Entscheidung der Anwohner/Gewerbetreibenden
respektieren, und bei einem möglichen Nein auch auf die Ausdehnung der
Parkraumbewirtschaftung verzichten? 4.
Wie
will das Bezirksamt dafür Sorge tragen, dass die vom Gutachter als notwenig
empfohlene Anzahl von 62 Überwachsungskräften eingestellt werden kann, wenn
derzeit immer noch nicht die bisher benötigten Kräfte in ausreichender Anzahl
vorhanden sind? |
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