Drucksache - 1865/2  

 
 
Betreff: Barrieren abbauen: Arbeitsplätze für schwerbehinderte Überhangkräfte schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Falkowski (fraktionslos) 
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2006 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Bürgerdienste, Personal und Wohnen Beratung
20.04.2006 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Personal und Wohnen      
15.06.2006    38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Personal und Wohnen      
24.08.2006 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Personal und Wohnen      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
31.08.2006 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass das Land Berlin im Rahmen seiner besonderen Fürsorgepflicht gegenüber Über­hangkräften mit Behinderungen geeignete dauerhafte Arbeitsplätze für diesen aus dem Stellenpool heraus schwer vermittelbaren Beschäftigtenkreis schafft.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2006 zu berichten.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Bei der Neubesetzung von Stellen im Bezirk ist zu prüfen, ob eine geeignete Dienstkraft im Stellenpool des Landes Berlin zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang ist immer vorrangig zu prüfen, ob eine geeignete schwerbehinderte Überhangkraft ausge­wählt werden kann. Hier ist es die Pflicht der Bezirke, Menschen mit Behinderung eine reale Chance zu geben. In einem solchen Fall steht das Integrationsamt mit großem Enga­gement bei der Eingliederung hilfreich zur Verfügung.

 

Viele Anforderungen der Bezirksverwaltung an den Stellenpool sind jedoch auf zeitlich begrenzte Übergangseinsätze (z.B. Abwicklung der Wahlen) beschränkt, da der Ar­beitsanfall zeitlich begrenzt ist bzw. der Einsatz nur einen kurzfristig abzubauenden Engpass zum Beispiel bei der Antragsbearbeitung dienen soll.

 

In all diesen Fällen gibt es keine dauerhaft ausfinanzierten Stellen, sodass den Kräften aus dem Stellenpool eine längerfristige Beschäftigungsperspektive nicht geboten wer­den kann. Jedoch gilt auch bei zeitlich begrenzten Einsätzen der Vorrang der Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter mit Behinderung, wenn auch in diesen Fällen sehr kosten­inten­sive Maßnahmen zur Abfederung einer gravierenden Behinderung nicht vertretbar sind.

 

Aus dem hier Ausgeführten wird deutlich, dass der Rat der Bürgermeister zwar ständig mahnen kann, die angeführten Prioritäten auch in die Tat umzusetzen, er jedoch Mittel, neue Arbeitsplätze speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung nicht schaffen kann.

 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wird auch weiterhin darum bemüht sein, Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung eine sichere Perspektive in unserer Ver­waltung zu geben.

 

Das Bezirksamt bittet die Drucksache 1865/2 als erledigt zu betrachten.

 

 

Thiemen                                                                                             Krüger

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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