Drucksache - 1862/2  

 
 
Betreff: Geschäftsordnungsänderung des Bezirksbehindertenbeirates
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Falkowski (fraktionslos) 
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2006 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 06.03.2006

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im § 3 der Geschäftsordnung zu verankern, dass auch fraktionslose Bezirksverordnete das Recht haben, Mitglieder des Bezirksbehindertenbeirats zu sein.

 

Begründung:

Es hat sich gezeigt, dass nicht alle Mandate der Fraktionen im Bezirksbehindertenbeirat wahrgenommen werden. Bei im Beirat aktiven Bezirksverordneten konnte im Verhinderungsfall nicht immer eine Vertretung sichergestellt werden.

 

Da die Verbesserung der Teilhabe am Leben der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen ein Anliegen aller BVV-Mitglieder ist, sollten fraktionslose Bezirksverordnete, zumal wenn selbst zum Kreis der Menschen mit Behinderungen zugehörig, nicht durch bürokratische Hürden ausgeschlossen werden, sich mit Sachverstand engagiert in die Arbeit des Bezirksbehindertenbeirats einbringen zu können.

Denn: Fraktionslose Bezirksverordnete haben genau wie Mitglieder von Fraktionen das Recht, Anliegen von Bevölkerungsgruppen aufzugreifen und in Form von Anfragen und Anträgen in die BVV zu tragen. Im Plenum verfügen sie über ein volles Stimmrecht.

Deshalb sollte fraktionslosen Bezirksverordneten die Möglichkeit gegeben werden, auf Wunsch (weiterhin) als Mitglied im Bezirksbehindertenbeirat aktiv zu sein.


 

 
 

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