Drucksache - 1838/2
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V 1. Drohende
Verjährung von Sozialhilfedarlehen
Die BVV hat am 22.06.2006 Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird beauftragt, jährlich einen Bericht über
den aktuellen Stand der Aufarbeitung der zum Ende des Jahres 2004 geschlossenen
Sozialhilfeakten zu erstellen. Dabei ist insbesondere darzulegen, in wie vielen
Fällen aufgrund von Nichtbearbeitung der Akten der Eintritt der Verjährung
droht und wie hoch sich ggf. die Schadenssumme beläuft. Außerdem ist die Summe
der eingetriebenen und geltend gemachten Forderungen aufzuführen. Die im Zwischenbericht vom 05.09.2006 angekündigte Abgabe
von 2.749 Sozialhilfeakten, die Darlehensforderungen enthalten, an die
Kosteneinziehungsstelle wurde am
30.06.2007 abgeschlossen. Soweit dies noch nicht geschehen ist, wird von der
Kosteneinziehungsstelle rechtzeitig vor Ablauf dieses Jahres ein
Leistungsbescheid erlassen. Die Verjährung von Darlehensforderungen wird damit
verhindert. In Hinblick darauf, dass der überwiegende Teil der
ehemaligen Sozialhilfeempfänger seit dem 01.01. 2005 Arbeitslosengeld II
bezieht, ist eine zeitnahe Kosteneinziehung nicht zu erwarten. Wie bereits erwähnt,
werden die Darlehensforderungen aber durch die Leistungsbescheide gesichert. Zu
Zahlungseingängen wird es jedoch erst nach Beendigung des Bezuges von
Arbeitslosengeld II und Arbeitsaufnahme der Schuldner kommen oder bei Freigabe
der Kautionen durch die Hausverwaltung nach Auszug der ehemaligen
Hilfeempfänger. Die im letzten Jahr vorgenommene Schätzung der offenen
Forderungen hat weiterhin Bestand, die tatsächliche Eintreibung der Darlehen
wird sich aber aufgrund der geschilderten Situation über Jahre hinziehen. Aufgrund der dargestellten
Sachlage bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Martina
Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin 2.
Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 24.07.07 3.
Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro 4.
Kopie ab an Soz 1 5.
Transfer Pressestelle 6.
Listen not. 7.
SozSekr Abl. EU BzBmin EU
SozAbtL‘in
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