Drucksache - 1838/2  

 
 
Betreff: Drohende Verjährung von Sozialhilfedarlehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Holländer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.02.2006 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Rechnungsprüfungsausschuss Beratung
01.06.2006    48. Nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.06.2006 
53. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme, Zwischenbericht
Vorlage zur Kenntnisnahme, Schlussbericht

Die BVV möge beschließen:

V

1.

Drohende Verjährung von Sozialhilfedarlehen

 

Die BVV hat am 22.06.2006 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, jährlich einen Bericht über den aktuellen Stand der Aufarbeitung der zum Ende des Jahres 2004 geschlossenen Sozialhilfeakten zu erstellen. Dabei ist insbesondere darzulegen, in wie vielen Fällen aufgrund von Nichtbearbeitung der Akten der Eintritt der Verjährung droht und wie hoch sich ggf. die Schadenssumme beläuft. Außerdem ist die Summe der eingetriebenen und gel­tend gemachten Forderungen aufzuführen.   

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die im Zwischenbericht vom 05.09.2006 angekündigte Abgabe von 2.749 Sozialhilfeakten, die Darlehensforderungen enthalten, an die Kosteneinziehungsstelle wurde  am 30.06.2007 abgeschlossen. Soweit dies noch nicht geschehen ist, wird von der Kosteneinziehungsstelle rechtzeitig vor Ablauf dieses Jahres ein Leistungsbescheid erlassen.

Die Verjährung von Darlehensforderungen wird damit verhindert.

 

In Hinblick darauf, dass der überwiegende Teil der ehemaligen Sozialhilfeempfänger seit dem 01.01. 2005 Arbeitslosengeld II bezieht, ist eine zeitnahe Kosteneinziehung nicht zu erwarten.

Wie bereits erwähnt, werden die Darlehensforderungen aber durch die Leistungsbescheide gesichert. Zu Zahlungseingängen wird es jedoch erst nach Beendigung des Bezuges von Arbeitslosengeld II und Arbeitsaufnahme der Schuldner kommen oder bei Freigabe der Kautionen durch die Hausverwaltung nach Auszug der ehemaligen Hilfeempfänger.

Die im letzten Jahr vorgenommene Schätzung der offenen Forderungen hat weiterhin Bestand, die tatsächliche Eintreibung der Darlehen wird sich aber aufgrund der geschilderten Situation über Jahre hinziehen.

 

Aufgrund der dargestellten Sachlage bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erle­digt zu betrachten.

 

 

Monika Thiemen                                                                      Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                          Bezirksstadträtin

 

2.      Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 24.07.07

3.      Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

4.      Kopie ab an Soz 1

5.      Transfer Pressestelle

6.      Listen not.

7.      SozSekr Abl.

 

 

 

 

 

EU BzBmin                                                                            EU SozAbtL‘in

 


 

 
 

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