Drucksache - 1836/2
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Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin (insbesondere
der Verkehrslenkung Berlin) dafür einzusetzen, dass die Anwohnerschutzzone rund
um das Olympiastadion während der FIFA-WM 2006 nur dann eingerichtet wird, wenn
dies unabdingbar notwendig erscheint. Sollte dies der Fall sein, so ist die
Anwohnerschutzzone so zu konzipieren, dass betroffene Gewerbegebiete möglichst
wenig betroffen sind. Dazu gehört insbesondere, dass -
die
Zufahrtstraßen zu den Geschäften am sogenannten Grünen Dreieck ausgenommen
werden oder die Zufahrt zumindest über die Angerburger Allee während der
Geschäftszeiten an den WM-Spieltagen weiterhin gewährleistet ist, -
für
den Blumenhändler “Der Holländer” eine Regelung ausgehandelt wird,
die die Interessen des Betriebes berücksichtigt, -
die
Zufahrt für die Patienten von Ärzten und Mandanten von Freiberuflern zu deren
Praxis gesichert bleibt, -
die
Vignetten-Ausgabe durch das Bezirksamt so geregelt wird, dass Eingriffe in die
eingerichteten und ausgeübten Gewerbetriebe auf ein Minimum begrenzt sind und
insbesondere die Zufahrt von Kunden zu den Gewerbebetrieben, die nach der Art
ihres Gewerbes darauf angewiesen sind, gewährleistet bleibt. Begründung: Die
Anwohnerschutzzone rund um das Olympiastadion ist so umfassend geplant, dass
rund 500 Gewerbetriebe von den Zufahrtsbeschränkungen betroffen sind. Dies gilt
insbesondere für die WM-Spieltage, die auf normale Werktage entfallen sowie den
Tag des Pokal-Endspiels (Samstag, Vortag) an dem eine Probe der geplanten
Regelung vorgesehen ist. An diesen Tagen soll die Zufahrt ab 10.00 Uhr nicht
mehr zulässig sein. Erfahrungen, die an den Tagen gemacht worden sind, an denen
das Olympiastadion voll besetzt ist (Deutsches Pokal-Endspiel, attraktive
Hertha-Spiele, Rockkonzerte etc.), haben gezeigt, dass die Bewältigung des
Verkehrsaufkommens auch ohne Ausweisung einer Anwohnerschutzzone möglich ist.
Die Sicherheitsbelange der WM sind durch die Ausweisung einer engen begrenzten
Zone rund um das Olympiastadion ohnehin schon gewährleistet. Der Aufwand des
Bezirksamtes für die Vignetten-Ausgabe ist im Verhältnis zum Schutzzweck
überproportional. Soweit
jedoch eine Anwohnerschutzzone unumgänglich ist, muss vor dem Hintergrund
absehbarer Eilanträge beim Verwaltungsgericht von betroffenen Gewerbebetrieben
und Freiberuflern gegen die Ausweisung dieser Zone berücksichtigt werden, dass
die Zone einerseits selbst so konzipiert wird, dass sie möglichst wenige
Gewerbebetriebe betrifft, und andererseits für die dann immer noch Betroffenen
eine angemessene Zufahrtsregelung für deren Kunden gewährleistet ist. |
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