Drucksache - 1836/2  

 
 
Betreff: Anwohnerschutz nicht contra Gewerbe während der WM
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Jotzo 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.02.2006 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
23.03.2006 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 24.02.2006

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin (insbesondere der Verkehrslenkung Berlin) dafür einzusetzen, dass die Anwohnerschutzzone rund um das Olympiastadion während der FIFA-WM 2006 nur dann eingerichtet wird, wenn dies unabdingbar notwendig erscheint. Sollte dies der Fall sein, so ist die Anwohnerschutzzone so zu konzipieren, dass betroffene Gewerbegebiete möglichst wenig betroffen sind. Dazu gehört insbesondere, dass

 

-        die Zufahrtstraßen zu den Geschäften am sogenannten Grünen Dreieck ausgenommen werden oder die Zufahrt zumindest über die Angerburger Allee während der Geschäftszeiten an den WM-Spieltagen weiterhin gewährleistet ist,

 

-        für den Blumenhändler “Der Holländer” eine Regelung ausgehandelt wird, die die Interessen des Betriebes berücksichtigt,

 

-        die Zufahrt für die Patienten von Ärzten und Mandanten von Freiberuflern zu deren Praxis gesichert bleibt,

 

-        die Vignetten-Ausgabe durch das Bezirksamt so geregelt wird, dass Eingriffe in die eingerichteten und ausgeübten Gewerbetriebe auf ein Minimum begrenzt sind und insbesondere die Zufahrt von Kunden zu den Gewerbebetrieben, die nach der Art ihres Gewerbes darauf angewiesen sind, gewährleistet bleibt.

 

Begründung:

 

Die Anwohnerschutzzone rund um das Olympiastadion ist so umfassend geplant, dass rund 500 Gewerbetriebe von den Zufahrtsbeschränkungen betroffen sind. Dies gilt insbesondere für die WM-Spieltage, die auf normale Werktage entfallen sowie den Tag des Pokal-Endspiels (Samstag, Vortag) an dem eine Probe der geplanten Regelung vorgesehen ist. An diesen Tagen soll die Zufahrt ab 10.00 Uhr nicht mehr zulässig sein. Erfahrungen, die an den Tagen gemacht worden sind, an denen das Olympiastadion voll besetzt ist (Deutsches Pokal-Endspiel, attraktive Hertha-Spiele, Rockkonzerte etc.), haben gezeigt, dass die Bewältigung des Verkehrsaufkommens auch ohne Ausweisung einer Anwohnerschutzzone möglich ist. Die Sicherheitsbelange der WM sind durch die Ausweisung einer engen begrenzten Zone rund um das Olympiastadion ohnehin schon gewährleistet. Der Aufwand des Bezirksamtes für die Vignetten-Ausgabe ist im Verhältnis zum Schutzzweck überproportional.

 

Soweit jedoch eine Anwohnerschutzzone unumgänglich ist, muss vor dem Hintergrund absehbarer Eilanträge beim Verwaltungsgericht von betroffenen Gewerbebetrieben und Freiberuflern gegen die Ausweisung dieser Zone berücksichtigt werden, dass die Zone einerseits selbst so konzipiert wird, dass sie möglichst wenige Gewerbebetriebe betrifft, und andererseits für die dann immer noch Betroffenen eine angemessene Zufahrtsregelung für deren Kunden gewährleistet ist.

 


 

 
 

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