Drucksache - 1834/2  

 
 
Betreff: Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Koska/Wieseke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.02.2006 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Jugendhilfeausschuss Beratung
07.03.2006    87. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung
21.03.2006 
49. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2006 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Vorlage zur Kenntnisnahme, Schlussbericht

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23.03.2006 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen und in den betei­ligten Gremien dafür einzusetzen, dass der vorliegende Entwurf des Gesundheits­dienstreformge­setzes folgendermaßen geändert wird:

1.       Die für die Gewährleistungs- und Sicherstellungsaufgaben erforderlichen Res­sourcen (Personal und/oder Haushaltsmittel) werden verbindlich als Mindestaus­stattung festge­schrieben, um z.B. ausreichend Personal für die Betreuung von durch Verwahrlosung bedrohte Kinder bereitzuhalten; ggf. ist die Neueinstellung von Personal zu ermöglichen.

2.       Die Aufgabenbegrenzung zwischen Senat und Bezirken wird eindeutig definiert und eine Entmachtung der Bezirke auf dem Verordnungsweg ausgeschlossen.

3.       Die vereinbarte Einsparung von 10% wird eingehalten.

4.       Im Rahmen der regionalisierten Aufgaben verbleibt der Standort für die Bera­tungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten/Sozialmedizinischer Dienst in Charlottenburg-Wil­mersdorf.

5.       Die Arbeit der Beratungsstelle „Die Hardenberger“ in der Kohlrauschstr. ist wei­terhin si­cherzustellen.

 

 

 

Das Bezirksamt verweist auf die Zwischenberichte vom 25.04.2006 und vom 11.09.2007 und teilt abschließend mit:

 

Zu 1: Verbindliche Mindestausstattung von Personal und Haushaltsmitteln

 

Am 01.07.2010 trat das Gesundheitsdienstreformgesetz in Kraft, am 01.04.2008 der Artikel I der Verordnung über die Zuständigkeiten im Gesundheitsdienst. Der Artikel II – Zentrum für tuberkulosekranke und –gefährdete Menschen wurde zum 01.01.2009 umgesetzt.

 

Im Gesetz wurden keine Ressourcen (Personal- und Haushaltsmittel) festgeschrieben.

 

In einem neuen Projekt – Um­setzung des Gesundheitsdienst-Gesetzes – nach Verabschie­dung des Gesundheitsdienstreformgesetzes wurde eine ÖGD – Zielstruktur erarbeitet. In be­zirksübergreifenden Facharbeitsgruppen unter externer Moderation und fachlicher Beglei­tung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wurde eine ein­heit­liche Ämterstruktur im Sinne eines „Mustergesundheitsamtes“ vorgeschlagen und ein Verteilerschlüssel für die personelle Ausstattung der Fachbereiche und Zentren im ÖGD vor­gelegt.

 

Die genannte Personlausstattung ist allein auf Grundlage dieser Zielstruktur in der Praxis jedoch nicht sichergestellt. Jede Neubesetzung einer Stelle muss ausführlich begründet wer­den. Da weder Ärztinnen oder Ärzte noch Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter im Zentra­len Stel­lenpool vorhanden sind, sind für die Stellenbesetzung Außeneinstellungsgenehmi­gungen erforderlich. Seit 2010 weist der Finanzsenator den Bezirken ein bestimmtes Kontin­gent an Außeneinstellungsgenehmigungen pro Jahr zu. Innerhalb des Bezirksamtes erfolgt eine Aufteilung der Außeneinstellungsgenehmigungen auf die Abteilungen. Das Kontingent der Außeneinstellungsgenehmigungen ist jedoch nicht ausreichend. Zu Anfragen bezüglich zusätzlicher Außeneinstellungsgenehmigungen aufgrund der festgelegten Ausstattungen im Mustergesundheitsamt verweist die Senats­verwaltung für Finanzen auf die bezirkliche Stel­lenhoheit und darin mögliche Schwerpunktsetzungen. Das Gesundheitsamt hatte zunächst 4 Stellen des Kontingents in 2010 erhalten. Diese Stellen wurden alle besetzt. Zusätzlich wur­den dem Gesundheitsamt aus anderen Abteilungen weitere Kontingentstellen zur Verfügung gestellt, die ebenfalls alle besetzt werden konnten.

 

Für das neue Kinderschutzgesetz haben die Bezirke Mittel für zunächst 2 Jahre für eine Stelle für So­zialarbeiter im Jugendamt und Stelle für eine Krankenschwester im Gesund­heitsamt erhal­ten. Die Mittel für die Stelle der Krankenschwester wurden aufgrund der be­schriebenen Aufgaben in Absprache aller Bezirke in eine Sozialarbeiterstelle mit 0,75 % um­gewandelt. Diese Stelle konnte im Gesundheitsamt inzwischen besetzt werden.

 

Die Stellenausstattung im Bereich des Kinderschutzes entspricht im Gesundheitsamt den Vorgaben des Mustergesundheitsamtes.

 

zu 4: Standort für die Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankhei­ten/Sozialmedizinsicher Dienst

 

Gemäß Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung werden für alle Bezirke die Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes und der Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krank­heiten sowie Aids in einem Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung wahrge­nommen. Charlottenburg-Wilmersdorf ist einer der 5 dafür zuständigen Bezirke. Für die Zent­ren ist eine bestimmte personelle Ausstattung vorgesehen. Die vorgesehenen 20 Stellen sind alle besetzt.

 

Zu 5: Sicherstellung der Beratungsstelle „Die Hardenberger“ in der Kohl­rauschstr.

 

Die Arbeit der Beratungsstelle „Die Hardenberger“ ist für die Dauer des Mietvertrages in der Kohlrauschstraße sichergestellt.

 

 

Das Bezirksamt bittet aufgrund des dargestellten Sachverhalts, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Monika Thiemen                                                                                                  Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                                     Bezirksstadträtin

 

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