Drucksache - 1834/2
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23.03.2006 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen und in den beteiligten Gremien dafür einzusetzen, dass der vorliegende Entwurf des Gesundheitsdienstreformgesetzes folgendermaßen geändert wird: 1. Die für die Gewährleistungs- und Sicherstellungsaufgaben erforderlichen Ressourcen (Personal und/oder Haushaltsmittel) werden verbindlich als Mindestausstattung festgeschrieben, um z.B. ausreichend Personal für die Betreuung von durch Verwahrlosung bedrohte Kinder bereitzuhalten; ggf. ist die Neueinstellung von Personal zu ermöglichen. 2. Die Aufgabenbegrenzung zwischen Senat und Bezirken wird eindeutig definiert und eine Entmachtung der Bezirke auf dem Verordnungsweg ausgeschlossen. 3. Die vereinbarte Einsparung von 10% wird eingehalten. 4. Im Rahmen der regionalisierten Aufgaben verbleibt der Standort für die Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten/Sozialmedizinischer Dienst in Charlottenburg-Wilmersdorf. 5. Die Arbeit der Beratungsstelle „Die Hardenberger“ in der Kohlrauschstr. ist weiterhin sicherzustellen.
Das Bezirksamt verweist auf die Zwischenberichte vom 25.04.2006 und vom 11.09.2007 und teilt abschließend mit:
Zu 1: Verbindliche Mindestausstattung von Personal und Haushaltsmitteln
Am 01.07.2010 trat das Gesundheitsdienstreformgesetz in Kraft, am 01.04.2008 der Artikel I der Verordnung über die Zuständigkeiten im Gesundheitsdienst. Der Artikel II – Zentrum für tuberkulosekranke und –gefährdete Menschen wurde zum 01.01.2009 umgesetzt.
Im Gesetz wurden keine Ressourcen (Personal- und Haushaltsmittel) festgeschrieben.
In einem neuen Projekt – Umsetzung des Gesundheitsdienst-Gesetzes – nach Verabschiedung des Gesundheitsdienstreformgesetzes wurde eine ÖGD – Zielstruktur erarbeitet. In bezirksübergreifenden Facharbeitsgruppen unter externer Moderation und fachlicher Begleitung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wurde eine einheitliche Ämterstruktur im Sinne eines „Mustergesundheitsamtes“ vorgeschlagen und ein Verteilerschlüssel für die personelle Ausstattung der Fachbereiche und Zentren im ÖGD vorgelegt.
Die genannte Personlausstattung ist allein auf Grundlage dieser Zielstruktur in der Praxis jedoch nicht sichergestellt. Jede Neubesetzung einer Stelle muss ausführlich begründet werden. Da weder Ärztinnen oder Ärzte noch Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter im Zentralen Stellenpool vorhanden sind, sind für die Stellenbesetzung Außeneinstellungsgenehmigungen erforderlich. Seit 2010 weist der Finanzsenator den Bezirken ein bestimmtes Kontingent an Außeneinstellungsgenehmigungen pro Jahr zu. Innerhalb des Bezirksamtes erfolgt eine Aufteilung der Außeneinstellungsgenehmigungen auf die Abteilungen. Das Kontingent der Außeneinstellungsgenehmigungen ist jedoch nicht ausreichend. Zu Anfragen bezüglich zusätzlicher Außeneinstellungsgenehmigungen aufgrund der festgelegten Ausstattungen im Mustergesundheitsamt verweist die Senatsverwaltung für Finanzen auf die bezirkliche Stellenhoheit und darin mögliche Schwerpunktsetzungen. Das Gesundheitsamt hatte zunächst 4 Stellen des Kontingents in 2010 erhalten. Diese Stellen wurden alle besetzt. Zusätzlich wurden dem Gesundheitsamt aus anderen Abteilungen weitere Kontingentstellen zur Verfügung gestellt, die ebenfalls alle besetzt werden konnten.
Für das neue Kinderschutzgesetz haben die Bezirke Mittel für zunächst 2 Jahre für eine Stelle für Sozialarbeiter im Jugendamt und Stelle für eine Krankenschwester im Gesundheitsamt erhalten. Die Mittel für die Stelle der Krankenschwester wurden aufgrund der beschriebenen Aufgaben in Absprache aller Bezirke in eine Sozialarbeiterstelle mit 0,75 % umgewandelt. Diese Stelle konnte im Gesundheitsamt inzwischen besetzt werden.
Die Stellenausstattung im Bereich des Kinderschutzes entspricht im Gesundheitsamt den Vorgaben des Mustergesundheitsamtes.
zu 4: Standort für die Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten/Sozialmedizinsicher Dienst
Gemäß Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung werden für alle Bezirke die Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes und der Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten sowie Aids in einem Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung wahrgenommen. Charlottenburg-Wilmersdorf ist einer der 5 dafür zuständigen Bezirke. Für die Zentren ist eine bestimmte personelle Ausstattung vorgesehen. Die vorgesehenen 20 Stellen sind alle besetzt.
Zu 5: Sicherstellung der Beratungsstelle „Die Hardenberger“ in der Kohlrauschstr.
Die Arbeit der Beratungsstelle „Die Hardenberger“ ist für die Dauer des Mietvertrages in der Kohlrauschstraße sichergestellt.
Das Bezirksamt bittet aufgrund des dargestellten Sachverhalts, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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