Drucksache - 1804/2  

 
 
Betreff: Betreutes Wohnen - gutes Wohnen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PDS (fraktionslos) 
Verfasser:Apeloig/Bärwolff 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung
18.04.2006 
50. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 24.10.2006

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.      Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, bei denen ältere, pflegebedürftige Menschen im Bezirk vernachlässigt wurden?

2.      Wie viele alte Menschen in Charlottenburg-Wilmersdorf haben die Pflegestufe 2 oder 3?

3.      Welche pflegerischen Unternehmen und/oder Vereine sind in Charlottenburg-Wilmersdorf tätig?
– Bestehen Verträge zwischen diesen Träger und dem Bezirksamt?
– Ist dem Bezirksamt bekannt, ob in diesem Bereich MAE-Stellen eingerichtet wurden?

4.      Welche Kontrollmöglichkeiten dieser Unternehmen (Vereine) sehen dem Bezirk zur Verfügung und welche Qualitätskriterien müssen diese Träger erfüllen, um überhaupt tätig werden zu können?

5.      Sieht das Bezirksamt seinerseits Möglichkeiten, eine Kontrolle der bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Pflege der alten Menschen im Bezirk sicherzustellen?

 

 

 

 

Schriftliche Beantwortung der Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr:

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

1. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, bei denen ältere, pflegebedürftige Menschen im Bezirk vernachlässigt werden?

Dem Bezirksamt sind keine Fälle bekannt, bei denen ältere, pflegebedürftige Menschen vernachlässigt wurden.

2. Wie viele alte Menschen in Charlottenburg-Wilmersdorf haben Pflegestufe 2 oder 3?

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf erhalten 740 Personen Hilfe zur Pflege der Stufen 2 oder 3 in Pflegeheimen und 309 Personen im häuslichen Bereich. Wie viele Menschen ihre Pflege ohne zusätzlichen Sozialhilfebezug organisieren und finanzieren ist hier nicht bekannt.

3. Welche pflegerischen Unternehmen und/oder Vereine sind in Charlottenburg-Wilmersdorf tätig?
- Bestehen Verträge zwischen diesen Trägern und dem Bezirksamt?
- Ist dem Bezirksamt bekannt, ob in diesem Bereich MAE-Stellen eingerichtet wurden?

Im Bezirk sind bisher 248 ambulante Pflegeanbieter tätig geworden.

Voraussetzung für das Tätigwerden eines Pflegedienstes ist das Vorliegen eines Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI mit den Pflegekassen. Von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wird in Abständen eine Zusammenstellung aller zugelassenen Pflegedienste erstellt und verteilt.

Verträge mit den Bezirken existieren nicht, nur zwischen den Pflegebedürftigen und den Anbietern.

Nach Auskunft des JobCenters Charlottenburg-Wilmersdorf sind im Bezirk im Bereich “Altenpflege und Seniorenarbeit” 94 MAE-Plätze besetzt (Stand Februar 2006).

4. Welche Kontrollmöglichkeiten dieser Unternehmen (Vereine) stehen dem Bezirk zur Verfügung und welche Qualitätskriterien müssen diese Träger erfüllen, um überhaupt tätig werden zu können?

Im ambulanten Bereich werden zumindest einmal jährlich alle zu Pflegenden, bei denen die Pflege ganz oder anteilig vom Sozialhilfeträger bezahlt wird, zu Hause besucht. Zusätzliche Hausbesuche finden bei jeder Änderung des Pflegeumfanges und bei Unstimmigkeiten zwischen Anbieter und zu Pflegendem statt. Jeder Anbieter ist verpflichtet, eine Pflegedokumentation zu führen, die bei den Hausbesuchen eingesehen wird, um zu prüfen, ob die vereinbarten Hilfen auch durchgeführt werden. Ergeben sich hierbei Hinweise auf Qualitätsmängel oder vertragsrechtliche Pflichtverletzungen des Pflegedienstes, sind diese laut Rundschreiben I Nr. 4 aus 2005 zu dokumentieren und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Referat I E, mitzuteilen. Die Prüfung durch den Bezirk kann sich nur auf die Erfüllung des Pflegeumfangs, d.h. die zweckent-sprechende Verwendung der Zahlungen beziehen.
Sind Angehörige oder zu Pflegende mit der Durchführung der Pflege nicht zufrieden, besteht jederzeit die Möglichkeit, den Pflegevertrag zu kündigen (Kündigungsfrist im allgemeinen 14 Tage) und einen anderen Anbieter zu suchen.
Bei Privatzahlern, die hier nicht bekannt sind, ist eine Kontrolle durch das Bezirksamt leider nicht möglich. Private Pflegebedürftige, die Geldleistungen der Pflegekasse erhalten, sind laut § 37 Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) verpflichtet, bei Pflegestufe I und II halbjährlich und bei Pflegestufe III vierteljährlich eine Überprüfung durch einen Pflegedienst vornehmen zu lassen, deren Kosten von der Pflegekasse erstattet werden.

Voraussetzung für das Tätigwerden eines Pflegedienstes ist das Vorliegen eines Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI mit den Pflegekassen (s. Punkt 3).

Die Kontrolle der Pflegeheime erfolgt zum einen durch die Heimaufsicht des Landesamtes für Gesundheit und soziale Aufgaben und zum anderen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

5. Sieht das Bezirksamt seinerseits Möglichkeiten, eine Kontrolle der bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Pflege der alten Menschen im Bezirk sicherzustellen?

Aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlagen für eine qualitative Kontrolle der Pflegeleistungen sieht das Bezirksamt dazu keine Möglichkeit. Weder im ambulanten noch im stationären Pflegebereich liegt die Fachaufsicht in der bezirklichen Zuständigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

M. Schmiedhofer

 


 

 
 

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