Die BVV
beschließt:
Das
Bezirksamt wird gebeten, sich für eine Temporeduzierung auf 60 km/h auf der BAB
115 im Bereich der Siedlung Eichkamp einzusetzen.
Dr. Marianne Suhr
Bezirksverordnetenvorsteherin
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Die für Verkehr zuständige Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
teilte dazu mit, dass der Vorschlag, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf
der AVUS im Bereich der Eichkampsiedlung auf 60 km/h zu reduzieren, in Ihrem
Haus aufgrund zahlreicher Anträge von Anwohnern und der Initiative des
Siedlervereins Eichkamp eingehend geprüft wurde. Am 04.05.06 wurde in diesem
Zusammen-hang auch ein Gespräch mit dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des
Vereins geführt.
Im Ergebnis wurde der Antrag abgelehnt. Die Ablehnung wurde sowohl mit der
über-regionalen Bedeutung der AVUS als auch mit der vorhandenen Lärmschutzwand
begründet, die 1988 im Rahmen einer Lärmsanierungsmaßnahme auf der Grundlage
von lärmtechnischen Berechnungen nach den geltenden Vorschriften errichtet
wurde, um das unmittelbar angrenzende Wohngebiet zu schützen. Der bis dahin
vorhandene nur 2 bis 2,5 m hohe Holzflechtzaun reichte nicht mehr aus, um die
strengeren Lärmwerte einzuhalten und sollte deshalb durch eine Lärmschutzwand
ersetzt werden. Durch diese Wand wurde der Lärm nahezu halbiert. Außerdem war
den Anwohnern der Einbau von Lärmschutzfenstern angeboten worden. Von diesem
Angebot sei jedoch nur zögerlich Gebrauch gemacht worden. Bis 1986 konnten nur
an 30 Wohnungen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Ferner wurde darauf hingewiesen, dass in dem Bereich der Siedlung die
Geschwin-digkeit bereits auf 80 km/h reduziert ist. Auch ergab die umfassende
Prüfung der Lärmsituation nur eine minimale Überschreitungen der Lärmrichtwerte
für die Nacht-zeit. Zur Tageszeit wurden keine Überschreitungen festgestellt.
Zu den Beschwerden der Anwohner über Verkehrsteilnehmer, die nicht die
zulässi-gen Geschwindigkeiten auf der AVUS einhalten, vor allem über sehr laute
Motorräder, mit denen zur Motorradsaison Rennen gefahren würden, sagte die
Senatsverwaltung in dem Gespräch zu, die Senatsverwaltung für Inneres um
verstärkte Überwachung der Strecke durch die Polizei zu bitten.
Zugleich wurde dem Siedlerverein mitgeteilt, dass nunmehr die Entscheidung über
die Herausnahme der Eichkampstraße aus dem Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP
Verkehr) gefallen sei und die Eichkampstraße in die Tempo 30-Zonenregelung
einbezogen werden kann. Durch die Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeiten
bei gleichzeitiger Aufhebung der Vorfahrtregelung und Verengung der Fahrbahn durch
eine geänderte Parkordnung werde bereits eine Verbesserung der beklagten
Lärmsituation erreicht. Durch die Einbeziehung der Eichkampstraße in die Tempo
30-Zonenregelung werde sich die Lärmbelastung weiterhin um 1,1 – 1,3
dB(A) am Tag und um 0,4 – 0,5 dB(A) in der Nacht senken.
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung über die Einbeziehung der
Eichkamp-straße in die Tempo 30-Zonenregelung ist inzwischen erfolgt. Mit der
Umsetzung ist in Kürze zu rechnen.
Aufgrund der dargestellten Sach- und Rechtslage bittet das Bezirksamt, den
Beschluss als erledigt zu betrachten.
Gleichzeitig bittet das Bezirksamt, den Beschluss 1110/2, auf dessen 2.
Zwischenbericht vom 23.08.2005 verwiesen wird, hiermit als erledigt zu
betrachten.
Monika Thiemen
Bezirksbürgermeisterin
Martina Schmiedhofer
Bezirksstadträtin