Drucksache - 1731/2
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am
23.02.2006 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird beauftragt,
parallel zu einem Vorhaben bezogenen Bebauungsverfahren für ein
Investorenprojekt eine für den Bezirk kostenneutrale Machbarkeitsstudie zu
veranlassen, die eine Erweiterung der Gesamtfläche durch eine Deckelung der
Stadtautobahn und eine direkte Erschließung des Gesamtprojekts aus dem Südosten
über die Stadtautobahn rund um die Hohenzollerndammbrücke prüft. Die Machbarkeitsstudie soll
enthalten: ein städtebauliches Konzept, eine Einzelhandelsentwicklungskonzeption
und ein Umweltverträglichkeitskonzept. Eine Kostenbeteiligung des Bezirks bei
Realisierungsalternativen ist dabei auszuschließen. Der BVV ist bis zum 30.04.2006 zu berichten. Hierzu wird
Folgendes berichtet: Zwischen Bezirksamt und
Vorhabensträger besteht Einvernehmen - auch entsprechend der rechtlichen
Anforderungen an das beantragte Verfahren -, dass das städtebauliche Konzept,
die Einzelhandelskonzeption und ein Umweltverträglichkeitskonzept originär
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens sind. Zur Prüfung einer Überdeckelung der
Stadtautobahn einerseits sowie einer direkten Erschließung des Projekts von der
Autobahn andererseits hat der Grundstückseigentümer eine Machbarkeitsstudie
beauftragt, die in der Sitzung des Ausschusses für Bauleitplanung am 23. 08. 2006
vorgestellt wurde und in Kopie den Fraktionen vorliegt. Die Untersuchungsergebnisse lassen
sich wie folgt zusammenfassen: Nach ersten Untersuchungen von baukonstruktiven Details,
auch im Rückgriff auf das Alt-Projekt “Deckel Halenseegraben” des
Jahres 1990, konnte festgestellt werden, dass eine Deckelung auch weiterhin
technisch zu realisieren ist. Bei der Prüfung der Rechtsgrundlagen gemäß
Bundesfernstraßengesetz wurde aber deutlich, dass es sich bei einer
Überdeckelung um eine Eintunnelung handelt, die aufgrund der aktuellen
Richtlinien erhebliche bauliche und sonstige Maßnahmen zwingend erforderlich
machen. Diese neuen Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von
Straßentunneln” (RABT 2006) gelten sowohl für baulich nutzbare Deckelkonstruktionen
als auch für leichte Tragwerke zu begrünender Emissionsschutzüberdeckelungen.
Wesentliche Anforderung dieser Richtlinien ist die Anpassung des bestehenden
Straßenquerschnittes (ca. 28m) an den neuen Regelquerschnitt mit Standstreifen,
Notgehwegen, Mittelwand etc. (ca. 33m) und den damit verbundenen weiteren
Maßnahmen. Die Kosten für dieses Tunnelbauwerk erreichen nach
Schätzungen der Stadtentwicklungsverwaltung eine Höhe von ca. 100 Mio. €
bzw. mehr als 5.000 €/m², was ein vielfaches der üblichen Bodenrichtwerte
in diesem Bereich bedeutet. Die Unterhaltungskosten des Tunnels sollen bei ca.
2 Mio. € pro Jahr liegen. Es muss festgestellt werden, dass der finanzielle und
rechtliche Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zur wirtschaftlichen
Machbarkeit stehen kann, zumal eine kommerzielle Nutzung, wie Wohnen, Büro oder
Gewerbe derzeit nicht absehbar ist und eine direkte Umweltentlastung nur beim
Faktor Schall erreicht werden könnte. Die Abgasemissionen würden im Stadtraum
lediglich auf andere Bereiche verteilt. Vor diesem Hintergrund wurde von den Gutachtern vorgeschlagen, auf weitergehende Überlegungen zur Eintunnelung zu verzichten. Die Erschließung des Möbelmarktes über die Autobahnausfahrt Hohenzollerndamm kann nicht weiter verfolgt werden, da vor allem rechtliche Anforderungen des Bundesfernstraßengesetzes (an Bundesfernstraßen ist die Errichtung privater Grundstückszufahrten generell unzulässig) nicht lösbar sind. Unter Hinweis auf das anstehende Bebauungsplanverfahren bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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