Drucksache - 1731/2  

 
 
Betreff: Weitere Behandlung von Entwicklungsprojekten am S-Bahnhof Halensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Schulte/Schümer-Strucksberg 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.12.2005 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Bauleitplanung Beratung
25.01.2006 
55. Öffentliche Sitzung des Bauleitplanungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.02.2006 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 26.01.2006
2. Version vom 25.10.2006

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23.02.2006 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, parallel zu einem Vorhaben bezogenen Bebauungsverfahren für ein Investorenprojekt eine für den Bezirk kostenneutrale Machbarkeitsstudie zu veranlassen, die eine Erweiterung der Gesamtfläche durch eine Deckelung der Stadtautobahn und eine direkte Erschließung des Gesamtprojekts aus dem Südosten über die Stadtautobahn rund um die Hohenzollerndammbrücke prüft.

 

Die Machbarkeitsstudie soll enthalten: ein städtebauliches Konzept, eine Einzelhandelsentwicklungskonzeption und ein Umweltverträglichkeitskonzept.

 

Eine Kostenbeteiligung des Bezirks bei Realisierungsalternativen ist dabei auszuschließen.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2006 zu berichten.

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Zwischen Bezirksamt und Vorhabensträger besteht Einvernehmen - auch entsprechend der rechtlichen Anforderungen an das beantragte Verfahren -, dass das städtebauliche Konzept, die Einzelhandelskonzeption und ein Umweltverträglichkeitskonzept originär Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens sind.

 

Zur Prüfung einer Überdeckelung der Stadtautobahn einerseits sowie einer direkten Erschließung des Projekts von der Autobahn andererseits hat der Grundstückseigentümer eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die in der Sitzung des Ausschusses für Bauleitplanung am 23. 08. 2006 vorgestellt wurde und in Kopie den Fraktionen vorliegt.

 

Die Untersuchungsergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Nach ersten Untersuchungen von baukonstruktiven Details, auch im Rückgriff auf das Alt-Projekt “Deckel Halenseegraben” des Jahres 1990, konnte festgestellt werden, dass eine Deckelung auch weiterhin technisch zu realisieren ist. Bei der Prüfung der Rechtsgrundlagen gemäß Bundesfernstraßengesetz wurde aber deutlich, dass es sich bei einer Überdeckelung um eine Eintunnelung handelt, die aufgrund der aktuellen Richtlinien erhebliche bauliche und sonstige Maßnahmen zwingend erforderlich machen. Diese neuen Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln” (RABT 2006) gelten sowohl für baulich nutzbare Deckelkonstruktionen als auch für leichte Tragwerke zu begrünender Emissionsschutzüberdeckelungen. Wesentliche Anforderung dieser Richtlinien ist die Anpassung des bestehenden Straßenquerschnittes (ca. 28m) an den neuen Regelquerschnitt mit Standstreifen, Notgehwegen, Mittelwand etc. (ca. 33m) und den damit verbundenen weiteren Maßnahmen.

 

Die Kosten für dieses Tunnelbauwerk erreichen nach Schätzungen der Stadtentwicklungsverwaltung eine Höhe von ca. 100 Mio. € bzw. mehr als 5.000 €/m², was ein vielfaches der üblichen Bodenrichtwerte in diesem Bereich bedeutet. Die Unterhaltungskosten des Tunnels sollen bei ca. 2 Mio. € pro Jahr liegen.

 

Es muss festgestellt werden, dass der finanzielle und rechtliche Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zur wirtschaftlichen Machbarkeit stehen kann, zumal eine kommerzielle Nutzung, wie Wohnen, Büro oder Gewerbe derzeit nicht absehbar ist und eine direkte Umweltentlastung nur beim Faktor Schall erreicht werden könnte. Die Abgasemissionen würden im Stadtraum lediglich auf andere Bereiche verteilt.

 

Vor diesem Hintergrund wurde von den Gutachtern vorgeschlagen, auf weitergehende Überlegungen zur Eintunnelung zu verzichten.

 

Die Erschließung des Möbelmarktes über die Autobahnausfahrt Hohenzollerndamm kann nicht weiter verfolgt werden, da vor allem rechtliche Anforderungen des Bundesfernstraßengesetzes (an Bundesfernstraßen ist die Errichtung privater Grundstückszufahrten generell unzulässig) nicht lösbar sind.

 

Unter Hinweis auf das anstehende Bebauungsplanverfahren bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                               Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen