Drucksache - 1715/2
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Wir fragen
das Bezirksamt: 1. Welche Gründe im Einzelnen haben das
Bezirksamt dazu veranlasst, die Zuständigkeit für die Schulhausmeister zum
01.01.2006 in die Verantwortung der Abteilung Wirtschaft, Liegenschaften,
Organisation und Bibliotheken zu übertragen? 2. Was für interne (innerhalb des Bezirksamts) und externe (gegenüber den Schulen) Veränderungen für die Schulhausmeister gehen damit einher? 3. Welche Auswirkungen durch die neue
Arbeitszeitregelung für Schulhausmeister erwartet das Bezirksamt für die
Schulen (z.B. im Zusammenhang mit Früh- und Spätdiensten, Präsenzzeiten,
Betreuung von Sportvereinen am Nachmittag, Elternabende etc.)? 4. Wie ist der Informationsstand zu
dieser Angelegenheit in den Schulen und wie wurden die Schulen als Betroffene
frühzeitig eingebunden bzw. um Stellungnahme zu den anstehenden Veränderungen
gebeten? 5. Wie wird das Bezirksamt
sicherstellen, dass jede Schule auch künftig ihre/n eigene/n
Schulhausmeister/in behält und sie sich weiterhin an das Schulamt als zentralen
Ansprechpartner für alle Belange der äußeren Schulangelegenheiten wenden kann? |
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