Drucksache - 1701/2  

 
 
Betreff: Sperrung eines Teils der Mierendorffstraße für LKW
Neu: Sperrung der Mierendorffstraße für LKW
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/Grüne 
Verfasser:Statzkowski/Breitkopf/Koska 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.11.2005 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
14.12.2005 
52. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21      
11.01.2006 
53. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21      
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.02.2006 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 23.02.2006
2. Version vom 18.04.2007

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Durchfahrverbot für LKW’s ab 3.5t in der Mierendorffstraße zu prüfen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2006 zu berichten.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die Mierendorffstraße gehört zum überörtlichen Straßennetz. Die Prüfung eines Durchfahrverbotes für Lkw ab 3,5 t fällt damit in die Zuständigkeit der VLB.

 

Die für Verkehr zuständige Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilte dazu mit, dass im Ergebnis keine zwingenden Anordnungsgründe nach § 45 Abs. 9 StVO vorlägen. Gemäß dieser Vorschrift sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Es gäbe weder Erkenntnisse über eine erhöhte Lärm- oder Abgasbelastung noch eine auffällige Unfalllage. Zudem wäre eine Verdrängung in umliegende Tempo 30-Zonen, wie z.B. der Tauroggener Straße zu befürchten. Auch habe das Lkw-Verbot in jedem Fall eine Mehrbelastung der ohnehin schon problematischen Osnabrücker Straße zur Folge. Diese müsste auch durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes als übergeordnete Straße ausgewiesen werden. Sie bedaure daher, aus den genannten Gründen dem Wunsch des Bezirksamtes nach einer “Verkehrsberuhigung” nicht entsprechen zu können.

 

Das Bezirksamt bedauert die Antwort, bittet jedoch aufgrund der Zuständigkeitsverteilung den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Monika Thiemen                                                                               Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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