Drucksache - 1701/2
Die BVV
beschließt: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, ein Durchfahrverbot für LKW’s ab 3.5t in
der Mierendorffstraße zu prüfen. Der BVV ist
bis zum 31.03.2006 zu berichten. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Die Mierendorffstraße gehört zum überörtlichen Straßennetz. Die Prüfung eines Durchfahrverbotes für Lkw ab 3,5 t fällt damit in die Zuständigkeit der VLB. Die für Verkehr zuständige Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilte dazu mit, dass im Ergebnis keine zwingenden Anordnungsgründe nach § 45 Abs. 9 StVO vorlägen. Gemäß dieser Vorschrift sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Es gäbe weder Erkenntnisse über eine erhöhte Lärm- oder Abgasbelastung noch eine auffällige Unfalllage. Zudem wäre eine Verdrängung in umliegende Tempo 30-Zonen, wie z.B. der Tauroggener Straße zu befürchten. Auch habe das Lkw-Verbot in jedem Fall eine Mehrbelastung der ohnehin schon problematischen Osnabrücker Straße zur Folge. Diese müsste auch durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes als übergeordnete Straße ausgewiesen werden. Sie bedaure daher, aus den genannten Gründen dem Wunsch des Bezirksamtes nach einer “Verkehrsberuhigung” nicht entsprechen zu können. Das Bezirksamt bedauert die Antwort, bittet jedoch aufgrund
der Zuständigkeitsverteilung den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Martina
Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
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