Drucksache - 1649/2
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Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, frühzeitig sicherzustellen, das nicht (rechtzeitig) angemeldete Erstklässler/innen noch vor Beginn eines jeden Schuljahres festgestellt und deren Eltern in geeigneter Weise dazu angehalten werden, ihr Kind unverzüglich für den Schulbesuch anzumelden.
Der BVV ist hierzu jährlich im Rahmen des Tätigkeitsberichtes der Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport zu berichten.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
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