Drucksache - 1623/2
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Die BVV
beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Vorsorgeuntersuchung U8 zur Pflicht gemacht wird, um die Kindergesundheit zu verbessern. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Vorsorgeuntersuchung U 8 für Kinder zur Pflicht machen Reihenuntersuchungen gewährleisten mit ausreichendem
Personal Die BVV hat am
27.04.2006 beschlossen: Das Bezirksamt wird
beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die
Vorsorgeuntersuchung U 8 zur Pflicht gemacht wird, um die Kindergesund-heit zu
verbessern. Die BVV hat am 27.04.2006
beschlossen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert, sich bei den entsprechenden Senatsstellen dafür einzusetzen, dass
wieder ausreichend Personal für die Reihenuntersuchungen in den Kitas zur
Verfügung gestellt wird, um zu ermöglichen, dass frühzeitig erkannt wird, wenn
gesundheitliche Schäden bei den Kindern vorliegen, wenn
Entwicklungsverzö-gerungen zu erkennen sind oder wenn U-Untersuchungen und
notwendige Impfungen nicht durchgeführt wurden. Auch Anzeichen auf Missbrauch
oder Vernachlässigung könnten dabei erkannt werden. Das Bezirksamt teilt dazu unter Bezugnahme auf den
Zwischenbericht mit: Es wird
gebeten, die Antwort der Senatsgesundheitsverwaltung vom 07.08.2006, die mit
der Senatsjugendverwaltung abgestimmt ist, zur Kenntnis zu nehmen (vgl. Anlage
1). Zur Frage
der Verpflichtung zur Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchung wird auf einen
Beschluss des Bundesrates vom 19.05.2006 (Drs. 56/06) hingewiesen, auf den sich
die Mitteilung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus vom 19.07.2006 (Drs.
15/5424) bezieht (vgl. Anlage 2). Monika
Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat 1. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Anlage 1 Abteilung
Jugend, Familie Schule und Sport Jugendamt Frau von
Pirani Beschluss
der BVV des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin zur Personalstärke
für Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten und eine Teilnahmepflicht für
die U 8 Hier: Ihr
Schreiben vom 31.05.2006 Sehr
geehrte Frau von Pirani, zu den von
der Bezirksverordnetenversammlung Ihres Bezirks beschlossenen Punkten teile ich
Ihnen Folgendes mit: Zu 1.
“wieder ausreichend Personal für die Reihenuntersuchungen in den Kitas
zur Verfügung gestellt wird, um zu ermöglichen, dass frühzeitig erkannt wird,
wenn gesundheitliche Schäden bei den Kindern vorliegen, wenn
Entwicklungsverzögerungen zu erkennen sind oder wenn U-Untersuchungen und
notwendige Impfungen nicht durchgeführt wurden. Auch Anzeichen auf Missbrauch
oder Vernachlässigung könnten dabei erkannt werden” Auch im
neuen Gesundheitsdienstgesetz (GDG) vom 25.05.2006 sind im § 8 Absatz 2 Nummer
2 keine Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten vorgesehen. Vielmehr wird
dort auf die Untersuchungen nach § 9 Abs. 2 des Kindertagesförderungsgesetzes
(KitaFöG) vom 23. Juni 2005 (GVBl. S.322) verwiesen. In
§ 9 Abs. 2 KitaFöG wird ausgeführt “Der öffentliche Gesundheitsdienst
führt in Tageseinrichtungen für alle Kinder zahnärztliche Reihenuntersuchungen
und in der Altersgruppe der dreieinhalb- bis viereinhalbjährigen Kinder eine
einmalige ärztliche Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und
Sprachauffälligkeiten und eine Überprüfung des Impfstatus durch, soweit dies
nicht auf Grund anderer Maßnahmen der Vorsorge entbehrlich ist. Er führt
bei Bedarf in Ergänzung anderer Vorsorgeangebote vorzugsweise nach
sozialkompensatorischen Kriterien weitere Untersuchungen durch. Das Nähere zu
Umfang und Inhalt der Untersuchungen regelt der Senat durch Rechtsverordnung.” Eine
entsprechende Rechtsverordnung wird derzeit von der Senatsveraltung für
Bildung, Jugend und Sport unter Mitarbeit meiner Verwaltung vorbereitet. Im
Rahmen der Berechnung der Sollstruktur für den ÖGD nach Inkrafttreten des GDG
am 01.07.2006 wurden auch Stellenanteile für
Untersuchungen nach § 9 Abs. 2 KitaFöG berücksichtigt. Zu 2.
“die Vorsorgeuntersuchung U 8 zur Pflicht gemacht wird, um die
Kindergesundheit zu verbessern.” verweise ich auf den Beschluss des
Bundesrates vom 19.05.2006 (Drucksache 56/06) und die Mitteilung zur
Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus von Berlin vom 19.07.2006 (Drucksache
15/5424) – Vorsorgeuntersuchungen für Kinder – U 1 bis U 10 –
(Verstärkte Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen durch Information und
Aufklärung befördern). 2. z.d.A. II AbtL I.A.E.U. SenGesSozV
- II J 13 - Anlage
2 Telefon:
9028 1335, (928) 1335 An
das Abgeordnetenhaus
von Berlin über
Senatskanzlei - G Sen - M i t t e i
l u n g - zur
Kenntnisnahme - über Vorsorgeuntersuchungen
für Kinder – U 1 bis U 10 - (Verstärkte
Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen durch Information und Aufklärung
befördern ) -
Drucksachen Nr. 15/3174, 15/4503 und 15/4845 – Schlussbericht - Der Senat
legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das
Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 12. Januar 2006 Folgendes
beschlossen: “Der
Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken und anderen Einrichtungen
und Institutionen insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens vor allem durch
gezielte Maßnahmen der Information und Aufklärung darauf hinzuwirken, dass die
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder – U1 bis U10 – stärker als bisher
in Berlin in Anspruch genommen werden. Dem
Abgeordnetenhaus ist bis zum 28. Februar 2006 ein erster Zwischenbericht
vorzulegen.” Hierzu wird
berichtet: Wie bereits in der Mitteilung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus
von Berlin (Drs. 15/4854 vom 10.03.2006) dargestellt, arbeitet unter
Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport eine
Arbeitsgruppe "Netzwerk Kinderschutz", an der auch Vertreter(innen)
der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, der bezirklichen
Jugendämter und der bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienste beteiligt
sind zum Gesamtkomplex Kinderschutz. Erste Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe wurden in der Drucksache 15/5016
(Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz (Kinderschutz verbessern – Gewalt
gegen Kinder entgegenwirken)) beschrieben. Derzeit erarbeitet die verwaltungsübergreifende AG “Netzwerk
Kinderschutz” den Schlussbericht, der zum 30.06.2006 vorgelegt werden
soll. In diesem Bericht wird insbesondere auf verstärkte Zusammenarbeit aller am
Kinderschutz beteiligten Akteure abgestellt. Diese engere Zusammenarbeit soll
dazu führen, dass mehr Familien, die ein
hohes Belastungspotential haben, die bestehenden Präventions- und Hilfsangebote
(hierzu gehören auch die Früherkennungsuntersuchungen nach dem SGB V) kennen
und nutzen. Der Bundesrat hat in seiner 822. Sitzung vom 19.05.2006 eine Entschließung
für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des
Kindeswohls gefasst hat, die folgende Ziele und Maßnahmen beinhaltet: 1. Steigerung der
Teilnahmequote an den Früherkennungsuntersuchungen, 2. Steigerung der
Verbindlichkeit der Teilnahme, 3. Aufnahme spezifischer
Untersuchungsinhalte in Bezug auf Vernachlässigung und 4. Neubestimmung der
Untersuchungsintervalle, 5. Nutzung der Information
über die Nichtteilnahme an den Für die Umsetzung dieser Ziele wurden folgende Maßnahmen beschlossen: - gesetzlich die hierfür
geeigneten Stellen (z. B. die Bundeszentrale für gesundheitliche - eine Rechtsgrundlage, z.
B. für eine Rahmenvereinbarung der Krankenkassen - eine Rechtsgrundlage für
ein verbindliches Einladungswesen für die - Rechtsgrundlagen
(Rahmenvereinbarungen) für die Möglichkeit der Zusammenarbeit - gegenüber dem Gemeinsamen
Bundesausschuss darauf hinzuwirken, dass bei der - gegenüber dem Gemeinsamen
Bundesausschuss darauf hinzuwirken, dass bei der - die notwendigen
datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Gesetzliche - zu prüfen, inwieweit die
rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, Auch für die Bundesländer sieht der Beschluss Maßnahmen vor: Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest, dass viele Risikofamilien bisher
mit den herkömmlichen Angeboten der sozialen Dienste in den Jugendämtern, der
Erziehungsberatung und der Familienbildung nicht im gewünschten Umfang erreicht
werden konnten. Deshalb müssen Strategien entwickelt werden, um mit den
vorhandenen Strukturen der Familien- und Gesundheitshilfe eine Unterstützung
dieser Familien früher, verlässlicher und abgestimmter unmittelbar an ihrem
Lebensmittelpunkt zu verankern. An der Entwicklung der angesprochenen Strategien wird in Berlin bereits
seit Dezember 2005 in der gemeinsamen Arbeitsgruppe “Netzwerk
Kinderschutz” der Senatsverwaltung
für Bildung, Jugend und Sport und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales
und Verbraucherschutz sowie einer Unterarbeitsgruppe mit Experten aus dem
medizinischen Bereich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz gearbeitet. In Anbetracht der auf Bundesebene angeschobenen Maßnahmen hält es der
Senat für geboten, sich zunächst auf die anfangs beschriebenen Verbesserungen
in der Vernetzung und Koordination der am Kinderschutz beteiligten Akteure zu
konzentrieren. Ich bitte, den Auftrag damit als erledigt zu betrachten. Berlin,
den . Juli 2006 Der Senat von Berlin .......................................... .................................................. Regierender Bürgermeister Senatorin
für Gesundheit, |
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