Drucksache - 1623/2  

 
 
Betreff: Vorsorgeuntersuchung U 8 für Kinder zur Pflicht machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Statzkowski/Zeugner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.09.2005 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung
18.10.2005 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
21.02.2006 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
Jugendhilfeausschuss Beratung
25.04.2006    90. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2006 
51. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 26.04.2006
2. Version vom 27.04.2006
3. Version vom 08.02.2007
5. Version vom 15.01.2010

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Vorsorgeuntersuchung U8 zur Pflicht gemacht wird, um die Kindergesundheit zu verbessern.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

 

Vorsorgeuntersuchung U 8 für Kinder zur Pflicht machen

Reihenuntersuchungen gewährleisten mit ausreichendem Personal

 

 

Die BVV hat am 27.04.2006 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Vorsorgeuntersuchung U 8 zur Pflicht gemacht wird, um die Kindergesund-heit zu verbessern.

 

Die BVV hat am 27.04.2006 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den entsprechenden Senatsstellen dafür einzusetzen, dass wieder ausreichend Personal für die Reihenuntersuchungen in den Kitas zur Verfügung gestellt wird, um zu ermöglichen, dass frühzeitig erkannt wird, wenn gesundheitliche Schäden bei den Kindern vorliegen, wenn Entwicklungsverzö-gerungen zu erkennen sind oder wenn U-Untersuchungen und notwendige Impfungen nicht durchgeführt wurden. Auch Anzeichen auf Missbrauch oder Vernachlässigung könnten dabei erkannt werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu unter Bezugnahme auf den Zwischenbericht mit:

 

Es wird gebeten, die Antwort der Senatsgesundheitsverwaltung vom 07.08.2006, die mit der Senatsjugendverwaltung abgestimmt ist, zur Kenntnis zu nehmen (vgl. Anlage 1).

 

 

Zur Frage der Verpflichtung zur Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchung wird auf einen Beschluss des Bundesrates vom 19.05.2006 (Drs. 56/06) hingewiesen, auf den sich die Mitteilung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus vom 19.07.2006 (Drs. 15/5424) bezieht (vgl. Anlage 2).

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                      Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                          Bezirksstadtrat

 

 

1.   Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin                                                         Anlage 1

Abteilung Jugend, Familie Schule und Sport

Jugendamt

Frau von Pirani

 

 

Beschluss der BVV des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin zur Personalstärke für Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten und eine Teilnahmepflicht für die U 8

Hier: Ihr Schreiben vom 31.05.2006

 

Sehr geehrte Frau von Pirani,

 

zu den von der Bezirksverordnetenversammlung Ihres Bezirks beschlossenen Punkten teile ich Ihnen Folgendes mit:

 

Zu 1. “wieder ausreichend Personal für die Reihenuntersuchungen in den Kitas zur Verfügung gestellt wird, um zu ermöglichen, dass frühzeitig erkannt wird, wenn gesundheitliche Schäden bei den Kindern vorliegen, wenn Entwicklungsverzögerungen zu erkennen sind oder wenn U-Untersuchungen und notwendige Impfungen nicht durchgeführt wurden. Auch Anzeichen auf Missbrauch oder Vernachlässigung könnten dabei erkannt werden”

 

Auch im neuen Gesundheitsdienstgesetz (GDG) vom 25.05.2006 sind im § 8 Absatz 2 Nummer 2 keine Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten vorgesehen. Vielmehr wird dort auf die Untersuchungen nach § 9 Abs. 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) vom 23. Juni 2005 (GVBl. S.322) verwiesen.

 

In § 9 Abs. 2 KitaFöG wird ausgeführt “Der öffentliche Gesundheitsdienst führt in Tageseinrichtungen für alle Kinder zahnärztliche Reihenuntersuchungen und in der Altersgruppe der dreieinhalb- bis viereinhalbjährigen Kinder eine einmalige ärztliche Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten und eine Überprüfung des Impfstatus durch, soweit dies nicht auf Grund anderer Maßnahmen der Vorsorge entbehrlich ist. Er führt bei Bedarf in Ergänzung anderer Vorsorgeangebote vorzugsweise nach sozialkompensatorischen Kriterien weitere Untersuchungen durch. Das Nähere zu Umfang und Inhalt der Untersuchungen regelt der Senat durch Rechtsverordnung.”

 

Eine entsprechende Rechtsverordnung wird derzeit von der Senatsveraltung für Bildung, Jugend und Sport unter Mitarbeit meiner Verwaltung vorbereitet.

 

Im Rahmen der Berechnung der Sollstruktur für den ÖGD nach Inkrafttreten des GDG am 01.07.2006 wurden auch Stellenanteile für  Untersuchungen nach § 9 Abs. 2 KitaFöG berücksichtigt.

 

Zu 2. “die Vorsorgeuntersuchung U 8 zur Pflicht gemacht wird, um die Kindergesundheit zu verbessern.” verweise ich auf den Beschluss des Bundesrates vom 19.05.2006 (Drucksache 56/06) und die Mitteilung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus von Berlin vom 19.07.2006 (Drucksache 15/5424) – Vorsorgeuntersuchungen für Kinder – U 1 bis U 10 – (Verstärkte Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen durch Information und Aufklärung befördern).

 

2. z.d.A.

 

II AbtL                                                              I.A.E.U.

Der Senat von Berlin

SenGesSozV - II J 13 -                                                                                               Anlage 2

Telefon: 9028 1335, (928) 1335

 

 

     An das

Abgeordnetenhaus von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

 

 

 

 

M i t t e i l u n g

- zur Kenntnisnahme -

 

 

über

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder – U 1 bis U 10 -

(Verstärkte Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen durch Information und Aufklärung befördern )

 

- Drucksachen Nr. 15/3174, 15/4503 und 15/4845 – Schlussbericht -

 

 

Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

 

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 12. Januar 2006 Folgendes beschlossen:

 

 

“Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken und anderen Einrichtungen und Institutionen insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens vor allem durch gezielte Maßnahmen der Information und Aufklärung darauf hinzuwirken, dass die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder – U1 bis U10 – stärker als bisher in Berlin in Anspruch genommen werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 28. Februar 2006 ein erster Zwischenbericht vorzulegen.”

 

 

Hierzu wird berichtet:

 

Wie bereits in der Mitteilung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus von Berlin (Drs. 15/4854 vom 10.03.2006) dargestellt, arbeitet unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport eine Arbeitsgruppe "Netzwerk Kinderschutz", an der auch Vertreter(innen) der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, der bezirklichen Jugendämter und der bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienste beteiligt sind zum Gesamtkomplex Kinderschutz.

Erste Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe wurden in der Drucksache 15/5016 (Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz (Kinderschutz verbessern – Gewalt gegen Kinder entgegenwirken)) beschrieben.

Derzeit erarbeitet die verwaltungsübergreifende AG “Netzwerk Kinderschutz” den Schlussbericht, der zum 30.06.2006 vorgelegt werden soll.

In diesem Bericht wird insbesondere auf verstärkte Zusammenarbeit aller am Kinderschutz beteiligten Akteure abgestellt. Diese engere Zusammenarbeit soll dazu führen, dass mehr  Familien, die ein hohes Belastungspotential haben, die bestehenden Präventions- und Hilfsangebote (hierzu gehören auch die Früherkennungsuntersuchungen nach dem SGB V) kennen und nutzen.

 

Der Bundesrat hat in seiner 822. Sitzung vom 19.05.2006 eine Entschließung für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls gefasst hat, die folgende Ziele und Maßnahmen beinhaltet:

 

1.         Steigerung der Teilnahmequote an den Früherkennungsuntersuchungen,

 

2.         Steigerung der Verbindlichkeit der Teilnahme,

 

3.         Aufnahme spezifischer Untersuchungsinhalte in Bezug auf Vernachlässigung und
            Misshandlung,

 

4.         Neubestimmung der Untersuchungsintervalle,

 

5.         Nutzung der Information über die Nichtteilnahme an den
            Früherkennungsuntersuchungen.

 

Für die Umsetzung dieser Ziele wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

 

-           gesetzlich die hierfür geeigneten Stellen (z. B. die Bundeszentrale für gesundheitliche
            Aufklärung) mit der Information und Motivation für die freiwillige Inanspruchnahme von
            Früherkennungsuntersuchungen zu beauftragen;

 

-           eine Rechtsgrundlage, z. B. für eine Rahmenvereinbarung der Krankenkassen
            untereinander und mit den zuständigen Stellen der Länder, mit dem Ziel der Steigerung
            der Inanspruchnahme der Untersuchungen zu schaffen;

 

-           eine Rechtsgrundlage für ein verbindliches Einladungswesen für die
            Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U10/J1 durch die gesetzlichen Krankenkassen
            und den Sozialhilfeträger zu schaffen;

 

-           Rechtsgrundlagen (Rahmenvereinbarungen) für die Möglichkeit der Zusammenarbeit
            der Gesetzlichen Krankenversicherung mit den zuständigen Stellen der Länder für die
            Durchführung des Einladungswesens zu schaffen;

 

-           gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss darauf hinzuwirken, dass bei der
            Überarbeitung der Kinder-Richtlinien spezifische Untersuchungsschritte bezüglich
            Kindesvernachlässigung und Misshandlung vorgesehen werden;

 

-           gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss darauf hinzuwirken, dass bei der
            Überarbeitung der Kinder-Richtlinien die Zweckmäßigkeit der Untersuchungsintervalle
            bezüglich des Schutzes der Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung überprüft
            und diese gegebenenfalls neu bestimmt werden;

 

-           die notwendigen datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Gesetzliche
            Krankenversicherung und für den Sozialhilfeträger zu schaffen, damit Informationen von
            den Kostenträgern über die Nichtanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen
            als Ansatzpunkt für helfende Interventionen an geeignete Stellen in den Ländern
            übermittelt werden können;

 

-           zu prüfen, inwieweit die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden können,
            dass die Teilnahme aller Kinder an Früherkennungsuntersuchungen, unabhängig vom
            Versichertenstatus, an geeignete Stellen in den Ländern gemeldet werden kann.


Auch für die Bundesländer sieht der Beschluss Maßnahmen vor:

 

Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest, dass viele Risikofamilien bisher mit den herkömmlichen Angeboten der sozialen Dienste in den Jugendämtern, der Erziehungsberatung und der Familienbildung nicht im gewünschten Umfang erreicht werden konnten. Deshalb müssen Strategien entwickelt werden, um mit den vorhandenen Strukturen der Familien- und Gesundheitshilfe eine Unterstützung dieser Familien früher, verlässlicher und abgestimmter unmittelbar an ihrem Lebensmittelpunkt zu verankern.

 

 

An der Entwicklung der angesprochenen Strategien wird in Berlin bereits seit Dezember 2005 in der gemeinsamen Arbeitsgruppe “Netzwerk Kinderschutz”  der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sowie einer Unterarbeitsgruppe mit Experten aus dem medizinischen Bereich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz gearbeitet.

 

In Anbetracht der auf Bundesebene angeschobenen Maßnahmen hält es der Senat für geboten, sich zunächst auf die anfangs beschriebenen Verbesserungen in der Vernetzung und Koordination der am Kinderschutz beteiligten Akteure zu konzentrieren.

 

Ich bitte, den Auftrag damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Berlin, den   . Juli 2006

 

 

Der Senat von Berlin

 

 

..........................................                                                      ..................................................

Regierender Bürgermeister                                                  Senatorin für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

 


 

 
 

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