Drucksache - 1620/2  

 
 
Betreff: Vorschulische Förderung ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Statzkowski/Förschler 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.09.2005 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Jugendhilfeausschuss Beratung
25.10.2005    79. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses und 56. Öffentliche Sitzung des Schulausschusses      
22.11.2005    81. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
03.01.2006    84. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Jugendhilfeausschuss Beratung
Jugendhilfeausschuss Beratung
Ausschuss für Schule Beratung
25.10.2005 
56. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und 79. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
10.02.2006 
60. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
Ausschuss für Schule Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.02.2006 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 13.09.2005
2. Version vom 14.02.2006
3. Version vom 24.02.2006

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt die Ablehnung

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin für folgende Änderung des Schulgesetzes einzusetzen:

 

Artikel I

Das Schulgesetz für Berlin vom 26. Januar 2004 (GVBl S. 26) wird wie folgt geändert:

In § 42 wird ein neuer Absatz 1 eingefügt:

 

“Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihr Kind mit Vollendung des 4. Lebensjahres beim zuständigen Schulträger für eine Sprachstandsprüfung und Entwicklungsstandsuntersuchung anzumelden. Werden bei der standardisierten Untersuchung Entwicklungsdefizite oder –vorsprünge festgestellt, erfolgt eine Beratung der Erziehungsberechtigten über geeignete Fördermaßnahmen.

 

Eine verpflichtende Fördermaßnahme ist der Besuch einer Fördermaßnahme bei Sprachstandsdefiziten in Deutsch. Die erforderliche vorschulische Förderzeit wird nicht auf die Schulbesuchsjahre angerechnet.

 

Wird bei dem untersuchten Kind eine Hochbegabung festgestellt, so sind die Eltern von der Schulbehörde über eine optimale Förderung zu beraten.”

 


 

 
 

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