Drucksache - 1620/2
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Die BVV beschließt die Ablehnung
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin für folgende Änderung des Schulgesetzes einzusetzen:
Artikel I Das Schulgesetz für Berlin vom 26. Januar 2004 (GVBl S. 26) wird wie folgt geändert: In § 42 wird ein neuer Absatz 1 eingefügt:
“Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihr Kind mit Vollendung des 4. Lebensjahres beim zuständigen Schulträger für eine Sprachstandsprüfung und Entwicklungsstandsuntersuchung anzumelden. Werden bei der standardisierten Untersuchung Entwicklungsdefizite oder –vorsprünge festgestellt, erfolgt eine Beratung der Erziehungsberechtigten über geeignete Fördermaßnahmen.
Eine verpflichtende Fördermaßnahme ist der Besuch einer Fördermaßnahme bei Sprachstandsdefiziten in Deutsch. Die erforderliche vorschulische Förderzeit wird nicht auf die Schulbesuchsjahre angerechnet.
Wird bei dem untersuchten Kind eine Hochbegabung festgestellt, so sind die Eltern von der Schulbehörde über eine optimale Förderung zu beraten.”
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