Drucksache - 1608/2
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Wir fragen
das Bezirksamt: 1.
Wie
wird das Bezirksamt zukünftig seiner Verpflichtung nachkommen, die
Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten,
städtische Angelegenheiten -soweit sie den Bezirk betreffen- und über ihre
Mitwirkungsrechte zu unterrichten? 2.
Wie
wird das Bezirksamt insbesondere beim Haushaltsplan rechtzeitig und geeignet
unterrichten, was versteht das Bezirksamt dabei unter rechtzeitig und geeignet
und wie wird den Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit zur Äußerung gegeben
werden (vgl. § 41 II BezVG)? 3.
Wie
wird das Bezirksamt dabei mit dem Senat und der BVV zusammenarbeiten und welche
organisatorischen und haushalterischen Vorkehrungen sind getroffen worden, um §
41 BezVG mit Leben zu erfüllen? Welche personellen und KLR-Auswirkungen sind
dabei zu erwarten? |
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