Drucksache - 1608/2  

 
 
Betreff: Wie setzt zukünftig das Bezirksamt die neuen Mitwirkungsrechte der Einwohner um?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Statzkowski/Schmitt 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.09.2005 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
27.10.2005 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.                 Wie wird das Bezirksamt zukünftig seiner Verpflichtung nachkommen, die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten, städtische Angelegenheiten -soweit sie den Bezirk betreffen- und über ihre Mitwirkungsrechte zu unterrichten?

2.                 Wie wird das Bezirksamt insbesondere beim Haushaltsplan rechtzeitig und geeignet unterrichten, was versteht das Bezirksamt dabei unter rechtzeitig und geeignet und wie wird den Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden (vgl. § 41 II BezVG)?

3.                 Wie wird das Bezirksamt dabei mit dem Senat und der BVV zusammenarbeiten und welche organisatorischen und haushalterischen Vorkehrungen sind getroffen worden, um § 41 BezVG mit Leben zu erfüllen? Welche personellen und KLR-Auswirkungen sind dabei zu erwarten?

 

 
 

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