Drucksache - 1603/2
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Die BVV
beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, darzulegen, wie die Bezirksverordnetenversammlung in das Verfahren der durch die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes neu geschaffenen Instrumente (Bürgerbegehren
und Bürgerentscheid) eingebunden wird. Der BVV ist
bis zum 30.11.2005 zu berichten. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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