Drucksache - 1581/2  

 
 
Betreff: Erweiterung des Beschlussrechts der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
Verfasser:Dr. Suhr 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.08.2005 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Geschäftsordnungsausschuss Beratung
22.08.2005 
17. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.09.2005 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Geschäftsordnungsausschuss Beratung
04.11.2005 
18. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.11.2005 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 23.08.2005
2. Version vom 07.11.2005
3. Version vom 18.11.2005

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Im Hinblick auf die Änderung des bezirksverwaltungsrechtlich definierten Beschlussrechtes erwartet die BVV anlässlich der Errichtung, Übernahme und Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder ihre Übertragung an freie Träger jeweils eine Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes, wenn das Bezirksamt Träger der Einrichtung ist oder werden soll und sie nicht auf Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Bundes oder des Landes gründet.

 

Das besondere Beschlussrecht des Jugendhilfeausschusses bleibt davon unberührt.

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 


 

 
 

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