Drucksache - 1523/2  

 
 
Betreff: B-Planentwurf 4-7 Stuttgarter Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Bauleitplanung 
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauleitplanung Beratung
14.06.2005 
48. Öffentliche Sitzung des Bauleitplanungsausschusses und 46. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.06.2005 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt

Der Ausschuss für Bauleitplanung

Die BVV beschließt die Erledigung der Drucksache.

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Ursrpugnstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass der B-Plan 4-7 Stuttgarter Platz in folgenden Punkten verbindlich zu ändern ist:

1.      Das gekaufte Grundstück ist - über den 3 Meter breiten Revisionsweg mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten hinaus - von Leitungen der Bahn freizuhalten. Der von der Senatsverwaltung im B-Planentwurf festgelegte Abstand von bis zu 12 Metern Breite entlang der Stützwand ist auf die Breite von 3 Metern für flach wurzelnde Anpflanzungen zu begrenzen (vgl. Stellungnahme TÖB Bezirk Dez. 2004);

 

2.      die ortsprägende Baumreihe aus der Rönnestraße ist entlang der Stütz- und Schallschutzwand als Grünes Band bis zum Bahnhof und von der Lewishamstraße bis zum neuen Bahnausgang fortzusetzen und im B-Plan festzusetzen. Die mit Gehrecht belastete Fläche entlang der Bahnmauer von der Windscheidstraße zum Empfangsgebäude zum Bahnhof soll in einem zusätzlichen rückwärtigen Eingang in die Empfangshalle enden;

 

3.      ein Biergarten für 550 Besucher ist nicht stadtteilverträglich. Ein Kauf oder Tausch des Grundstücks aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Ausweisung des Grundstücks als Parkfläche ist weiterhin anzustreben. Auf jeden Fall ist eine Einbeziehung und Integration der Fläche des privaten Grundstücks in die geplanten Anpflanzungen des Parks durch eine textliche Festsetzung: Pflanzung von 1 Großbaum/ 40m² nicht überbaubarer Grundstücksfläche (vgl. Stellungnahme des Bezirks im Rahmen der TÖB-Beteiligung im B-Plan) planungsrechtlich zu sichern;

 

4.      als durchgehendes Element ist eine Begrünung der Schallschutzwand und der Mauer von der Windscheidstraße bis zur Wilmersdorfer Straße festzusetzen;

 

5.      das an exponierter Stelle an der Windscheidstraße entstehende Trafohaus ist zu begrünen. Die Begrünung ist im B-Plan festzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2005 zu berichten.

 

 
 

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