Drucksache - 1523/2
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Die BVV
beschließt die Erledigung der Drucksache. Dr.
Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Ursrpugnstext: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass der
B-Plan 4-7 Stuttgarter Platz in folgenden Punkten verbindlich zu ändern ist: 1. Das gekaufte Grundstück ist - über
den 3 Meter breiten Revisionsweg mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten hinaus -
von Leitungen der Bahn freizuhalten. Der von der Senatsverwaltung im
B-Planentwurf festgelegte Abstand von bis zu 12 Metern Breite entlang der
Stützwand ist auf die Breite von 3 Metern für flach wurzelnde Anpflanzungen zu
begrenzen (vgl. Stellungnahme TÖB Bezirk Dez. 2004); 2. die ortsprägende Baumreihe aus der
Rönnestraße ist entlang der Stütz- und Schallschutzwand als Grünes Band bis zum
Bahnhof und von der Lewishamstraße bis zum neuen Bahnausgang fortzusetzen und
im B-Plan festzusetzen. Die mit Gehrecht belastete Fläche entlang der Bahnmauer
von der Windscheidstraße zum Empfangsgebäude zum Bahnhof soll in einem
zusätzlichen rückwärtigen Eingang in die Empfangshalle enden; 3. ein Biergarten für 550 Besucher ist
nicht stadtteilverträglich. Ein Kauf oder Tausch des Grundstücks aus
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Ausweisung des Grundstücks als Parkfläche
ist weiterhin anzustreben. Auf jeden Fall ist eine Einbeziehung und Integration
der Fläche des privaten Grundstücks in die geplanten Anpflanzungen des Parks
durch eine textliche Festsetzung: Pflanzung von 1 Großbaum/ 40m² nicht
überbaubarer Grundstücksfläche (vgl. Stellungnahme des Bezirks im Rahmen der
TÖB-Beteiligung im B-Plan) planungsrechtlich zu sichern; 4. als durchgehendes Element ist eine
Begrünung der Schallschutzwand und der Mauer von der Windscheidstraße bis zur
Wilmersdorfer Straße festzusetzen; 5. das an exponierter Stelle an der
Windscheidstraße entstehende Trafohaus ist zu begrünen. Die Begrünung ist im
B-Plan festzusetzen. Der BVV ist
bis zum 30.09.2005 zu berichten. |
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