Drucksache - 1495/2
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Die BVV hat
in ihrer Sitzung am 27.10.2005 folgenden Beschluss gefasst: Das BA
wird beauftragt zu prüfen, ob eine Überführung der Villa Oppenheim in eine
Stiftung möglich und sinnvoll ist, mit dem Ziel, sie als bezirksnahe
Kultureinrichtung mit Ausstellungen, Veranstaltungen usw. zu erhalten. Die
rechtlichen Voraussetzung sind darzustellen. Insbesondere
ist zu klären, ob und wie zur
finanziellen Ausstattung 1. die Villa Oppenheim und die
Atelierhäuser Alt Lietzow und Nonnendammallee an eine Stiftung “Villa
Oppenheim” übertragen werden können oder die Villa Oppenheim alternativ
einer Stiftung zur Nutzung überlassen werden kann, 2. der Kunstbesitz des Bezirks auf die
Stiftung übertragen werden kann. Dieser
Kunstbesitz ist fachkundig zu schätzen und im Hinblick auf seine Bedeutung für
die Allgemeinheit zu begutachten. Es ist zu prüfen, ob aus den Erträgen des zu
erwartenden Stiftungskapitals (wie Zinserträge, Mieteinnahmen) die
Betriebskosten der Villa Oppenheim und die Personalkosten getragen werden
können. Weiter
soll untersucht werden, ob und wie eine geeignete Stiftungssatzung als auch die
personelle Besetzung der Gremien garantieren können, dass vorrangig die
Kulturarbeit des Bezirks gefördert wird. Das
Bezirksamt ist zu dem Ergebnis gelangt, dass es nicht sinnvoll ist, die Villa
Oppenheim in eine Stiftung zu überführen. Die
Gründung einer Stiftung – gleichgültig o es sich um eine
öffentlich-rechtliche oder um eine Stiftung des bürgerlichen Rechts handeln
würde – könnte der Bezirk nicht alleine vornehmen. Stiftungsgründungen,
wenn Vermögen des Landes Berlin das Stiftungskapital bilden soll, bedürfen der
Zustimmung der Senatsebene und des Abgeordnetenhauses. Das
Bezirksamt hat sich vielmehr dazu entschlossen, die Villa Oppenheim weiterhin
als bezirkliche Kultureinrichtung zu betreiben und die Ausstellungsfläche
– nach dem die Kindertagesstätte ausgezogen ist – zu erweitern. Für
die Erweiterung hat der Bezirk Lottomittel bei der Stiftung Deutsche
Klassenlotterie Berlin beantragt und auch im Umfang von 1.518.000 Euro im
letzten Jahr bewilligt bekommen. Der geplante Umbau und die Sanierung der Villa
Oppenheim soll noch in diesem Jahr beginnen. Sollte die
Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf weiterhin die Gründung
einer Stiftung favorisieren, wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass für die
Betreibung der Villa Oppenheim im Jahr 2008 200.000 € für Personalmittel
und 150.000 € für Sachmittel aufgewendet wurden. Diese laufenden
jährlichen Kosten müssten aus dem Stiftungskapital, d. h. den Zinserträgen,
bereitgestellt werden. Bei einer angenommenen (unterstellten) 5 %igen
jährlichen Verzinsung müsste das Stiftungskapital 7.000.000 € betragen.
Es ist mehr als fraglich, dass bei einer Veräußerung des Charlottenburger
Kunstbesitzes das erforderliche Stiftungskapital für die Betreibung der Villa
Oppenheim erzielt werden kann. Auch die Mieteinnahmen aus den beiden
Atelierhäusern Alt Lietzow und Nonnendamm wären nur der berühmte Tropfen auf
dem heißen Stein. Das
Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen. Monika
Thiemen Bezirksbürgermeisterin |
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