Drucksache - 1495/2  

 
 
Betreff: Die Villa Oppenheim als bezirksnahe Kultureinrichtung erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/CDU 
Verfasser:Koska/Dr.Hess/Statzkowski/Halten-Bartels 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.06.2005 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Kultur und Bildung Beratung
29.09.2005 
46. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung      
20.10.2005 
47. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.10.2005 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 28.10.2005
2. Version vom 24.03.2009

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 27.10.2005 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das BA wird beauftragt zu prüfen, ob eine Überführung der Villa Oppenheim in eine Stiftung möglich und sinnvoll ist, mit dem Ziel, sie als bezirksnahe Kultureinrichtung mit Ausstellungen, Veranstaltungen usw. zu erhalten. Die rechtlichen Voraussetzung sind darzustellen.

 

Insbesondere ist zu  klären, ob und wie zur finanziellen Ausstattung

 

1.      die Villa Oppenheim und die Atelierhäuser Alt Lietzow und Nonnendammallee an eine Stiftung “Villa Oppenheim” übertragen werden können oder die Villa Oppenheim alternativ einer Stiftung zur Nutzung überlassen werden kann,

2.      der Kunstbesitz des Bezirks auf die Stiftung übertragen werden kann.

 

Dieser Kunstbesitz ist fachkundig zu schätzen und im Hinblick auf seine Bedeutung für die Allgemeinheit zu begutachten. Es ist zu prüfen, ob aus den Erträgen des zu erwartenden Stiftungskapitals (wie Zinserträge, Mieteinnahmen) die Betriebskosten der Villa Oppenheim und die Personalkosten getragen werden können.

 

Weiter soll untersucht werden, ob und wie eine geeignete Stiftungssatzung als auch die personelle Besetzung der Gremien garantieren können, dass vorrangig die Kulturarbeit des Bezirks gefördert wird.

 

Das Bezirksamt ist zu dem Ergebnis gelangt, dass es nicht sinnvoll ist, die Villa Oppenheim in eine Stiftung zu überführen.

 

Die Gründung einer Stiftung – gleichgültig o es sich um eine öffentlich-rechtliche oder um eine Stiftung des bürgerlichen Rechts handeln würde – könnte der Bezirk nicht alleine vornehmen. Stiftungsgründungen, wenn Vermögen des Landes Berlin das Stiftungskapital bilden soll, bedürfen der Zustimmung der Senatsebene und des Abgeordnetenhauses.

 

Das Bezirksamt hat sich vielmehr dazu entschlossen, die Villa Oppenheim weiterhin als bezirkliche Kultureinrichtung zu betreiben und die Ausstellungsfläche – nach dem die Kindertagesstätte ausgezogen ist – zu erweitern. Für die Erweiterung hat der Bezirk Lottomittel bei der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin beantragt und auch im Umfang von 1.518.000 Euro im letzten Jahr bewilligt bekommen. Der geplante Umbau und die Sanierung der Villa Oppenheim soll noch in diesem Jahr beginnen.

 

Sollte die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf weiterhin die Gründung einer Stiftung favorisieren, wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass für die Betreibung der Villa Oppenheim im Jahr 2008 200.000 € für Personalmittel und 150.000 € für Sachmittel aufgewendet wurden. Diese laufenden jährlichen Kosten müssten aus dem Stiftungskapital, d. h. den Zinserträgen, bereitgestellt werden. Bei einer angenommenen (unterstellten) 5 %igen jährlichen Verzinsung müsste das Stiftungskapital 7.000.000 € betragen. Es ist mehr als fraglich, dass bei einer Veräußerung des Charlottenburger Kunstbesitzes das erforderliche Stiftungskapital für die Betreibung der Villa Oppenheim erzielt werden kann. Auch die Mieteinnahmen aus den beiden Atelierhäusern Alt Lietzow und Nonnendamm wären nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

Monika Thiemen

Bezirksbürgermeisterin


 

 
 

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