Drucksache - 1491/2
Die BVV
möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass zur Erreichung der Ausgleichs- und Gestaltungsziele am Stuttgarter Platz für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) folgende Maßnahmen ergriffen werden: 1. Durch die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung ist ein kooperatives Gutachterverfahren unter Einbeziehung der
Öffentlichkeit, ergänzt durch einen verkehrsplanerischen Teil, durchzuführen.
Ziel des Verfahrens muss eine sozial förderliche und qualitätsvolle Gestaltung
der Parkanlage sein. Die Art des Verfahrens ist zusammen mit der
Bürgerinitiative Stuttgarter Platz zu präzisieren. 2. Das weitere Verfahren und die
Bauherrenfunktion dürfen nicht allein in den Händen der DB-Netz AG liegen. Eine
qualifizierte Fortsetzung, Verantwortung und Projektsteuerung ist durch den
Senat zu übernehmen. 3. Im Bereich der Stützwand zwischen
Windscheid- und Lewishamstraße sind vermehrt Bäume zu pflanzen. 4. Neben diesen Verdichtungen mit
Biovolumen sind weitere Baumstandorte im LBP vorzusehen. 5. Der landschaftspflegerische
Begleitplan ist an die Neufassung des B-Plans und die Ergebnisse des
Gutachterverfahrens anzugleichen. Der BVV ist
bis zum 30.09.2005 zu berichten. |
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