Drucksache - 1482/2
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, 1. vierteljährlich zu berichten, erstmalig zum 30. Juni 2005,welche Maßnahmen als Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigungen bewilligt und welche Anträge abgelehnt wurden. Dabei sind sowohl eine kurze Beschreibung der Maßnahme, die Zahl der Plätze, die Zielgruppe und der Träger der Maßnahmen als auch die Gründe für die Bewilligung bzw. die Ablehnung zu benennen. Ferner ist zu berichten, durch wie viele Frauen und Männer die angebotenen Plätze besetzt wurden;
2. bei der Auswahl der Träger darauf zu achten, dass eine personengerechte Betreuung der Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem SGB II sichergestellt ist. Dabei sind perspektivisch Indikatoren zu entwickeln, wie z. B.: ? Schlüssel für die Verteilung der Gelder (Aufteilung nach prozentualen Anteilen für Verwaltung (Overhead), Qualifizierung und Vermittlung, Beratung, Betreuung) ? Nachweis der Qualifikation und Weiterbildung der Festangestellten ? Kontrolle und Evaluation der Betreuung z.B. durch eine unabhängige Befragung der Arbeitsstellen;
3. bei der Auswahl der Maßnahmen darauf zu achten, dass der Begriff der “Zusätzlichkeit” klar definiert wird und praxisnah angewendet werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass ? die Qualifikation und die Qualifizierung der Leistungsbezieherinnen und -bezieher im Mittelpunkt bei der Auswahl steht ? bei regionalem Bedarf auch über die Positivliste hinaus Maßnahmen genehmigt werden, z .B. bei ? gemeinnützigen Angeboten, die nicht am Markt nachgefragt werden und keine relevante anderweitige finanzielle Förderung erfahren, z.B. Kiez-initiativen unterstützende Maßnahmen ? neuen Angeboten, die bisher nicht am Markt angeboten werden ? Beratungen, die grundsätzlich nicht oder nicht in einem bestimmten Kontext angeboten werden, insbesondere in Kitas und Schulen, Senioren- und Pflegeheimen, z.B. Übersetzungshilfen;
4. zu berichten, wie die psychosoziale Betreuung der Leistungsempfängerinnen und -empfänger durch das Sozialamt sichergestellt wird und wie die Verfahrensabläufe zwischen Job-Center und Bezirksverwaltung hierfür geregelt sind;
5. zu berichten, wie sichergestellt wird, dass Frauen wie Männer in gleicher Weise von den angebotenen MAE profitieren und ein ihren Neigungen und Qualifikationen entsprechendes Angebot vorgehalten wird.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
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