Drucksache - 1474/2
Die BVV
beschließt die Ablehnung. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird beauftragt, vor den öffentlichen Gebäuden des Bezirks eine
Beflaggung an gesetzlichen Beflaggungstagen sicherzustellen. Einem möglichen
Diebstahl ist durch präventive Maßnahmen (z.B. Anbringung von
Vorhängeschlössern) entgegenzuwirken. Der BVV ist
bis zum 30.06.05 zu berichten |
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