Drucksache - 1458/2  

 
 
Betreff: Schulhofnutzung am Wochenende
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU 
Verfasser:Schulte/Statzkowski 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.04.2005 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Schule Beratung
02.06.2005 
52. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.06.2005 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 25.04.2005
2. Version vom 24.10.2006

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die Sportfläche an der Friedrich-Ebert-Oberschule (Gymnasium) am Wochenende genutzt werden kann.

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Beschluss des Kinder- und Jugendparlaments vom 20. April 2005

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

Die Schulsportfläche am Friedrich-Ebert-Gymnasium ist Bestandteil des Schulgeländes. Dieser Prüfauftrag betrifft damit die langjährig im Bezirk erörterte Grundsatzfrage der öffentlichen Nutzung von Schulhöfen und Schulsportanlagen.

 

Eine vollständige Öffnung schulischen Geländes nach Schulschluss und an Wochenenden ist zum Schutz der Schuleinrichtungen vor Vandalismus und Einbruch nicht realisierbar. Unbeaufsichtigte öffentliche Nutzungen von Freiflächen der Schulen führen nachweislich zu erheblichen Verschmutzungen und Schäden, die mit den dem Bezirksamt zur Verfügung stehenden Mitteln nicht behoben werden können und daher zwingend zu vermeiden sind. Andernfalls droht eine zumindest zeitweise Sperrung dieser von den Schulen dringend benötigten Frei- und Sportflächen.

 

Dennoch sieht das Bezirksamt den Bedarf für eine Nutzung von weiteren Freiflächen insbesondere durch Jugendliche als gegeben an. Da eine beaufsichtigte Nutzung aus den dargelegten Gründen erforderlich ist, ist hierfür der organisierte Freizeit- und Breitensport in den Blick zu nehmen.

 

Nach Prüfung der Gegebenheiten vor Ort ist es möglich, dass die Schulsportanlage am Friedrich-Ebert-Gymnasium entsprechend sportlich genutzt werden kann, wie dies bereits durch einen Verein bei der Sporthalle des Gymnasium der Fall ist. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines Schlüsselvertrags.

 

 

 

 

 

Klaus-Dieter Gröhler                                                                                       Reinhard Naumann

Stv. Bezirksbürgermeister                                                                              Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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