Drucksache - 1445/2
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für den Fall, dass das Kleingartengelände an der Württembergischen Straße verkauft und umgenutzt werden soll, einer Nutzungsmischung Wohnen, Sport inklusive Schulsport und Wellness Vorrang einzuräumen und diese planungsrechtlich abzusichern. Dem Liegenschaftsfonds ist diese Ausrichtung unverzüglich mitzuteilen.
Der BVV ist bis zum 30.05.2005 zu berichten.
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