Drucksache - 1425/2
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1.
Trifft
es zu, dass der Bebauungsplanentwurf VII-271 zur Sicherung der Kleingärten
Lise-Meitner-Straße wegen Überschreitung der Lärmwerte und der
Bodenbelastungswerte nicht festgesetzt werden kann und welche Werte hat das
Umweltamt festgestellt? 2.
Woraus
ergibt sich die Lärmbelastung und warum waren die Werte nicht vor Beginn des
Planverfahrens bekannt? 3.
Trifft
es zu, dass der Lärmschutzwall praktisch nicht schützt und wann ist dieser
warum errichtet worden? 4.
Warum
wurden die betroffenen Flächen als Kleingartenersatzgelände ausgewiesen, obwohl
dieses Gebiet Bodenbelastungen aufweist und deshalb nicht gesichert werden
kann? |
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