Drucksache - 1416/2  

 
 
Betreff: Kommunale Interessen bei nicht mehr betriebsnotwendigen Bahnflächen berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/PDS (fraktionslos) 
Verfasser:Koska/Centgraf/Hornig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.04.2005 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Bauleitplanung Beratung
21.06.2006 
61. Öffentliche Sitzung des Bauleitplanungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.06.2006 
53. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 22.06.2006
2. Version vom 23.06.2006
3. Version vom 11.10.2006

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22.06.2006 folgenden  Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, für alle frei werdenden Bahnflächen im Bezirk

 

1.      die jeweiligen Verwertungsabsichten zu ermitteln und sie den derzeitigen Nutzungen und weiteren Nutzungsinteressen detailliert gegenüber zu stellen und

2.             eine fachlich fundierte Einschätzung der Steuerungsmöglichkeiten des Bezirks bei Festlegung der zukünftigen Nutzungen der jeweiligen Grundstücke abzugeben (einschließlich Zielvorstellungen, Verfahren, möglicher Kosten).

 

Der BVV ist bis zum 31. August 2006 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Zu 1. und 2.:

 

Die Entscheidung zur Entwidmung nicht mehr betriebsnotwendiger Bahnflächen liegt in der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Erst danach entfällt der Fachplanungsvorbehalt und die Flächen gehen in die kommunale Planungshoheit über.

 

Bei folgenden Bahnflächen ist eine Entwidmung erfolgt:

 

Güterbahnhof Charlottenburg:

 

Am 26. März 2004 hat das Eisenbahn-Bundesamt über die Entwidmung dieser Flächen an der Sophie-Charlotten-Straße nördlich der Mollwitz-Straße entschieden. Der Bezirk verfolgt hier das Ziel, das im südlichen Bereich vorhandene Gewerbegebiet mit seiner kleinteiligen Struktur fortzusetzen und zwar bis in Höhe der Bebauung an der Pulsstraße. Im Sinne des § 34 BauGB handelt es sich um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Hingegen hat der weiter nördlich angrenzende ehemalige Bahnbereich den Charakter eines Außenbereiches gemäß § 35 BauGB, so dass dort der landschaftsräumliche Zusammenhang Schlosspark - Spreeniederungen - Kleingartenkolonien gewahrt bleibt.

 

Güterbahnhof Grunewald:

 

Für den hinter der Trabener Straße gelegenen Teilbereich hat das Bezirksamt am 29. Juni 2004 die Aufstellung des Bebauungsplanes 4-21 beschlossen, um die Entwicklung eines Wohngebietes zu ermöglichen, das den Charakter des benachbarten Ortsteiles Grunewald aufnehmen soll. Hierüber wurde und wird ausführlich in der BVV und in den Ausschüssen diskutiert.

 

Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 30. März 2006 die Entwidmung dieser Flächen beschieden.

 

Für eine weitere Fläche am S-Bahnhof Westend hat das Eisenbahn-Bundesamt eine Entwidmung avisiert, um die Realisierung eines Investitionsprojektes zu ermöglichen.

 

In allen drei Fällen bestanden / bestehen - bedingt durch die ehemalige Planfeststellung - keine Dissense über die weitere städtebauliche Entwicklung.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                               Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadtrat

 

 

Original, Verfügung und 9 Kopien an BzBm LdB

nach BA-Beschluss Original ans BV-Büro

DU von 1. an Bau II z.K. und z.V.

Drucksache freigeben in Allris

zdA bei LdB 1


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen